Die spanische Generalstaatsanwaltschaft hatte zuletzt mehr als 700 Bürgermeister vorgeladen, die das geplante Referendum in ihrer Gemeinde abhalten lassen wollen. Ihnen droht Bestrafung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder und Amtsmissbrauch. Auch die Zentralregierung in Madrid hat die für den 1. Oktober geplante Volksabstimmung für ungesetzlich erklärt. Dennoch hat eine große Mehrheit der knapp 1000 Bürgermeister in der autonomen Region im Nordosten Spaniens erklärt, sie würden Räumlichkeiten für das Referendum bereitstellen. Das spanische Verfassungsgericht hat das Vorhaben ausgesetzt. Die Richter prüfen nun, ob das Unabhängigkeitsreferendum gegen die spanische Verfassung verstößt, in der die Unteilbarkeit Spaniens festgeschrieben ist.
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