Kampf gegen die Burka beginnt am Flughafen

  01 Oktober 2017    Gelesen: 639
Kampf gegen die Burka beginnt am Flughafen
Seit heute dürfen Menschen in Österreich ihr Gesicht nicht mehr verhüllen. Mit Fingerspitzengefühl will die Polizei das neue Gesetz vollziehen. Dafür hat sie zusätzliche Beamte vor allem am Wiener Flughafen im Einsatz.

Mit Schwerpunktkontrollen auf dem Flughafen Wien wollen die Behörden in Österreich das von heute an geltende Verbot von Burka und Nikab durchsetzen. Die Polizei werde im Ankunftsbereich zusätzliche Beamte im Einsatz haben, sagte ein Polizeisprecher. Beim Vorgehen sei Fingerspitzengefühl gefragt. "Wir werden natürlich mit dementsprechender Verhältnismäßigkeit an diese Sache herangehen, aber wir haben das Gesetz als Polizei ganz einfach zu vollziehen", so der Sprecher weiter.

In Österreich dürfen ab 1. Oktober generell Gesichter nicht mehr verhüllt werden. Das betrifft alle Trägerinnen von Burkas oder Nikabs sowie Menschen, die ohne medizinische Notwendigkeit Atemschutzmasken tragen.

Das Innenministerium hat Broschüren vorbereitet, die auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabisch informieren. Wer sich weigert, sein Gesicht zu zeigen, riskiert 150 Euro Strafe. Die Koalition aus sozialdemokratischer SPÖ und konservativer ÖVP hatte das Gesetz aus Sicherheitsgründen und aus Gründen des offenen gesellschaftlichen Miteinanders beschlossen.

Araber sind zweitgrößte Touristengruppe

Betroffen von dem Gesetz ist nicht zuletzt der Ort Zell am See im Salzburgerland. Dort machen jeden Sommer Zehntausende arabische Gäste Urlaub. Nach den Deutschen stellen laut örtlichem Tourismusverband Reisende aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten die zweit- und drittgrößte Gruppe der Reisenden. Der Tourismusverband hatte 2014 für arabische Gäste eine "Benimm-Fibel" verfasst, die über die wichtigsten Regeln im Zusammenleben informierte. Sie wird aktuell laut Tourismusverband nicht mehr verteilt.

Ähnliche Burkaverbote gibt es auch in Frankreich und Belgien. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in zwei Urteilen festgestellt, dass das Verbot rechtens ist.

Quelle: n-tv.de

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