Deutschland gibt Litauen Akt der Unabhängigkeitserklärung des Landes zurück – aber nur vorübergehend

  04 Oktober 2017    Gelesen: 853
Deutschland gibt Litauen Akt der Unabhängigkeitserklärung des Landes zurück – aber nur vorübergehend
Deutschland hat sich einverstanden erklärt, den Akt der Unabhängigkeitserklärung Litauens aus dem Jahr 1918 der Regierung der baltischen Republik für die vorübergehende Aufbewahrung zu überreichen. Das teilte das Nachrichtenportal Delfi mit Verweis auf das litauische Außenministerium am Mittwoch mit. Ein entsprechendes Abkommen soll morgen, am 5. Oktober, von den Außenministern der beiden Staaten unterzeichnet werden.
Das vor fast hundert Jahren unterzeichnete Dokument wurde bis 1940 in Vilnius aufbewahrt. Dann verschwand es spurlos und wurde erst Ende März 2017 im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts in Berlin gefunden. Die litauische Regierung wandte sich dann an die deutsche Seite mit einer Bitte, ihr den Akt zu übergeben. Berlin wies die Bitte ab, erklärte sich aber bereit, das Dokument anlässlich des hundertsten Jahrestages der Unabhängigkeitserklärung Litauens für die vorübergehende Aufbewahrung zu übergeben.

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