Rundfunkgebühr erstmals für unrechtmäßig erklärt

  06 Oktober 2017    Gelesen: 416
Rundfunkgebühr erstmals für unrechtmäßig erklärt
Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals den Rundfunkbeitrag für unrechtmäßig erklärt, berichten deutsche Medien.
Eine Hostelbesitzerin aus Neu-Ulm hatte gegen die GEZ-Gebühren von 5,83 Euro pro Gästezimmer geklagt, weil es in den Zimmern weder Fernsehen noch Radio noch Internet gibt. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschied, dass der Zusatzbeitrag in diesem Fall nicht rechtens ist.

Das Urteil könnte eine Grundsatzentscheidung im Streit um die Rundfunkgebühren sein. Bisher waren alle entsprechenden Klagen dazu gescheitert. Ob die Zimmer in dem Hostel tatsächlich keinen Empfang haben, soll nun geprüft werden. Die Sache wurde an den Bayerischen Gerichtshof zurückverwiesen.

Quelle : sputnik.de

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