Kohls Söhne und Enkel bekamen Erbe schon

  15 Oktober 2017    Gelesen: 1066
Kohls Söhne und Enkel bekamen Erbe schon
Der Erbschein des Nachlassgerichts in Ludwigshafen ist eindeutig: Maike Kohl-Richter ist die Alleinerbin von Helmut Kohl. Das heißt aber nicht, dass Kohl die Söhne aus erster Ehe und deren Kinder finanziell außen vor ließ.

Das gesamte Erbe von Helmut Kohl geht an seine zweite Ehefrau Maike Kohl-Richter. Seine Söhne Walter und Peter und auch seine Enkel gehen aber dennoch nicht leer aus. Wie die "Bild am Sonntag" berichtet, wurden dafür bereits zu Kohls Lebzeiten Vereinbarungen getroffen.

Demnach erhielten die Söhne bereits je 400.000 Euro, die Enkel Johannes und Leyla je 100.000 Euro ausgezahlt. Im Gegenzug dafür verzichteten sie auf ihren Pflichtteil am Erbe. Der Zeitung zufolge soll die Gesamtsumme von einer Million Euro in etwa ihrem Pflichtanteil entsprochen haben.

Es handelt sich offenbar um die gleiche Vereinbarung, von der Walter Kohl im Sommer 2016 in einer Talk-Sendung gesagt hatte: "Das Thema Erbschaft in der Familie ist komplett erledigt." Auf die Initiative seines Bruders Peter hin habe die Familie eine juristische Klärung vom Landgericht Frankenthal erwirkt.

Die Ehefrau als Gralshüterin

Am Samstag hatte der "Spiegel" berichtet, aus dem Erbschein des Nachlassgerichts in Ludwigshafen am Rhein vom 10. August gehe hervor, dass die Witwe Maike Kohl-Richter Alleinerbin des Altbundeskanzlers ist. Bereits vor drei Jahren hatte Kohls Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner angekündigt, dass Maike Kohl-Richter das geistige und politische Erbe des Altkanzlers einer Stiftung übergeben werde.

Kohl-Richter hatte nach dem Tod ihres Mannes durchgesetzt, dass es in Deutschland keinen Staatsakt für den Altbundeskanzlers gab. Stattdessen wurde der 82-Jährige für einen europäischen Trauerakt nach Straßburg gebracht. Kohl wurde auch nicht im Familiengrab in Ludwigshafen beigesetzt, sondern in Speyer. Die Söhne blieben der Trauerfeier fern.

Zu Kohl Nachlass zählen auch Akten, auf die das Bundesarchiv Anspruch erhebt. Dessen Präsident hatte fünf Tage nach dem Tod Kohls der Witwe geschrieben, er wäre ihr "verbunden", wenn sie staatliches Schriftgut "aus dem Wirken" ihres Mannes über das Kanzleramt an das Bundesarchiv weiterleiten würde. Bisher kamen jedoch keine Akten im Bundesarchiv an.

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