Die Novelle soll einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen. Die Richter hatten im März das pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen gekippt. Demnach darf ein Verbot nur im Einzelfall ausgesprochen werden, etwa wenn der Schulfrieden gestört wird. Die Grundsatzentscheidung betraf acht Bundesländer mit entsprechenden Gesetzen. Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen im Schulgesetz bereits an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst.
In Baden-Württemberg war das generelle Kopftuchverbot 2004 mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD ins Schulgesetz aufgenommen worden. Im Sommer stellte Grün-Rot einen Gesetzentwurf vor, so die dpa. Vor allem die verfassungsrechtliche Prüfung eines Alternativvorschlags der beiden christlichen Landeskirchen sei aber sehr aufwendig. «Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit», teilten die Fraktionschefs Sitzmann und Schmiedel mit. Aufgrund der hohen Sensibilität des Themas strebe man weiterhin einen breiten gesellschaftlichen Konsens an. In dieser Legislaturperiode bis Anfang 2016 sei dies nicht mehr möglich.
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