Terrorverdächtiger profitiert von alter Regel

  03 November 2017    Gelesen: 596
Terrorverdächtiger profitiert von alter Regel
Der in Schwerin festgenommene Terrorverdächtige Yamen A. ist als Flüchtling anerkannt - obwohl er einem Medienbericht zufolge nie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angehört wurde. Schuld ist ein veraltetes Gesetz.
Der terrorverdächtige Syrer Yamen A. ist einem "Spiegel"-Bericht zufolge vor seiner Anerkennung als Flüchtling nie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge befragt worden. Stattdessen habe er nur einen Fragebogen ausfüllen müssen, berichtet das Nachrichtenmagazin. Der heute 19-Jährige war im Herbst 2015 nach Deutschland gekommen, wurde im April 2016 als Flüchtling anerkannt und erhielt eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst drei Jahre. Am Dienstag war er in Schwerin von Spezialkräften festgenommen worden, weil er einen islamistisch motivierten Bombenanschlag geplant haben soll.

Das Fragebogenverfahren, das bei dem 19-Jährigen durchgeführt worden war, wurde laut Bericht zunächst bei Zehntausenden Syrern, Irakern und Eritreern angewandt, war wegen Sicherheitsbedenken dann jedoch von der großen Koalition wieder abgeschafft worden. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Asyl-Antrag des Syrers habe bereits die neue Regelung gegolten, wonach alle Asylbewerber wieder persönlich angehört werden mussten.

Das Bundesamt bestätigte dem "Spiegel", dass dies bei A. jedoch nicht geschehen sei. Im Frühjahr 2016 habe es eine Übergangsphase gegeben. Wer den Fragebogen schon zugeschickt bekommen habe, sei nicht mehr zur Anhörung gebeten worden. Die Ausweispapiere des Syrers seien damals aber überprüft und für echt befunden worden, sagte eine Sprecherin.

Der Syrer sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft hatte er seit Juli einen islamistisch motivierten Bombenanschlag mit hochexplosivem Sprengstoff geplant und bereits konkret vorbereitet. Sein Ziel sei es gewesen, möglichst viele Menschen inmitten einer größeren Menschenansammlung zu töten und zu verletzen.

Quelle: n-tv.de

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