Das Fragebogenverfahren, das bei dem 19-Jährigen durchgeführt worden war, wurde laut Bericht zunächst bei Zehntausenden Syrern, Irakern und Eritreern angewandt, war wegen Sicherheitsbedenken dann jedoch von der großen Koalition wieder abgeschafft worden. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Asyl-Antrag des Syrers habe bereits die neue Regelung gegolten, wonach alle Asylbewerber wieder persönlich angehört werden mussten.
Das Bundesamt bestätigte dem "Spiegel", dass dies bei A. jedoch nicht geschehen sei. Im Frühjahr 2016 habe es eine Übergangsphase gegeben. Wer den Fragebogen schon zugeschickt bekommen habe, sei nicht mehr zur Anhörung gebeten worden. Die Ausweispapiere des Syrers seien damals aber überprüft und für echt befunden worden, sagte eine Sprecherin.
Der Syrer sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft hatte er seit Juli einen islamistisch motivierten Bombenanschlag mit hochexplosivem Sprengstoff geplant und bereits konkret vorbereitet. Sein Ziel sei es gewesen, möglichst viele Menschen inmitten einer größeren Menschenansammlung zu töten und zu verletzen.
Quelle: n-tv.de
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