Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden und damit der Klage der Bundestagsfraktion der Grünen in wesentlichen Teilen stattgegeben. “Das heute verkündete Urteil führt zu einer Stärkung des parlamentarischen Informationsrechts”, erläuterte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Das Staatswohl könne zwar die Beantwortung von Fragen begrenzen, die Regierung müsse dies aber nachvollziehbar begründen und darüber hinaus prüfen, ob Vorkehrungen zur parlamentarischen Geheimhaltung getroffen werden können. Dies habe die damalige Bundesregierung bei den Anfragen der Grünen in den Jahren 2010 und 2011 nicht ausreichend getan.
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