Russische Anwältin belastet Trump-Sohn

  08 November 2017    Gelesen: 729
Russische Anwältin belastet Trump-Sohn
Während des Wahlkampfs trifft sich der Sohn des jetzigen US-Präsidenten mit einer russischen Anwältin. Als das Treffen in diesem Sommer bekannt wird, schlägt es hohe Wellen. Besagte Anwältin nennt nun weitere Details über das Treffen, die Donald Trump Jr. belasten.
Die Russland-Affäre holt US-Präsidentensohn Donald Trump Jr. wieder ein. Eine russische Anwältin berichtete im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Bloomberg über brisante Details ihres Treffens mit Trump Jr. im Juni 2016. Dieser habe ihr in der heißen Phase des Wahlkampfs damals einen Deal vorgeschlagen: Wenn Russland kompromittierende Informationen über die Demokratin Hillary Clinton vorlege, könnte eine Regierung Trump nach einem Wahlsieg die Russland-Sanktionen des US-Kongresses im Sinne Moskaus prüfen.

Die russische Anwältin Natalia Weselnizkaja ging nach eigenen Angaben mit zwei Zielen in das Treffen mit Trump Jr. und weiteren Mitarbeitern des damaligen republikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump: Sie habe potenziell belastende Materialien über Trumps Gegenkandidatin Clinton anbieten wollen, und sie habe für eine Aufhebung eines 2012 erlassenen Gesetzes mit Sanktionen gegen Russland werben wollen, sagte sie nun zu Bloomberg.

Trump Jr. habe sich offen für eine Zusammenarbeit gezeigt, sagte Weselnizkaja. Mit Blick auf das Sanktionsgesetz habe er gesagt: "Wenn wir an die Macht kommen, können wir auf die Angelegenheit zurückkommen und schauen, was wir tun können." Im Gegenzug habe er explizit um schriftliche Belege über illegale Wahlkampffinanzierung zugunsten Clintons gebeten. Sie habe dann aber entgegnet, dass sie solche Belege nicht liefern könne, sagte Weselnizkaja.

Hat er sich nun strafbar gemacht?

Trump Jr. soll demnächst öffentlich vor einem Kongressausschuss aussagen, der möglichen russischen Manipulationen im US-Präsidentschaftswahlkampf nachgeht. Bei dem Treffen mit der russischen Anwältin, das bereits vor Monaten bekannt wurde, hatte er sich auf ein rechtliches Minenfeld begeben: Die Annahme von ausländischer Hilfe für eine US-Wahlkampagne ist nach Angaben vieler Experten unter Umständen strafbar.

Anfang September hatte Trump Jr. bei einer Befragung hinter verschlossenen Türen vor dem Ausschuss bestätigt, dass er bei dem Treffen mit der russischen Anwältin Informationen über Clinton einholen wollte. Dieses Treffen habe aber zu nichts geführt.

Die Affäre um die mutmaßlichen russischen Einmischungen zugunsten Trumps im Wahlkampf und eine mögliche Verwicklung des Trump-Teams in diese Interventionen setzen dem Präsidenten seit seinem Amtsantritt im Januar schwer zu. Sie wird von mehreren Kongressausschüssen sowie einem vom Justizministerium eingesetzten Sonderermittler untersucht.

Quelle: n-tv.de

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