Urteile gegen Anschlagshelfer erwartet

  20 November 2017    Gelesen: 633
Urteile gegen Anschlagshelfer erwartet
Ein IS-Selbstmordattentäter reißt vor fast zwei Jahren zwölf Deutsche in Istanbul mit in den Tod. Die Behörden vermuten zahlreiche Helfer hinter dem Anschlag. Vor Gericht stehen 26 Angeklagte. Ihnen drohen langjährige Haftstrafen.
An einem Dienstagmorgen erreicht der Terror die türkische Metropole Istanbul. Ein Selbstmordattentäter geht im Altstadtviertel Sultanahmet auf eine deutsche Reisegruppe zu und sprengt sich in deren Mitte in die Luft. Fast zwei Jahre ist das her. Zwölf Deutsche wurden an diesem 12. Januar 2016 getötet und zahlreiche verletzt. Das Attentat geschah nahe der berühmten Blauen Moschee - sie gehört mit der nahegelegenen Hagia Sophia zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten in Istanbul.

Die türkische Regierung machte schon kurz nach dem Attentat die Terrormiliz Islamischer Staat verantwortlich, die sich jedoch wie bei zahlreichen Anschlägen zuvor in der Türkei nicht dazu bekannte. Als Selbstmordattentäter identifizierten die Behörden den 1988 in Saudi-Arabien geborenen Syrer Nabil Fadli. Mit seiner Familie war er später in die syrische Provinz Aleppo gezogen und hatte sich zunächst der Al-Nusra-Front und dann dem IS angeschlossen. So steht es in der Anklageschrift gegen 26 mutmaßliche Helfer Fadlis.

Staatsanwaltschaft fordert mehrmals lebenslänglich für Helfer

Vor dem Gericht für schwere Straftaten in Istanbul werden am Montag Urteile erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert für drei Angeklagte mehrmals lebenslänglich und zusätzlich lange Haftstrafen. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, sie hätten "mit dem Ziel des Terrors" zwölf Menschen getötet und versucht, die Verfassung zu beseitigen. Ein weiterer Beschuldigter soll wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz IS für bis zu 15 Jahre in Haft. Für die restlichen Angeklagten werden Freisprüche erwartet - aus Mangel an Beweisen.

Die vier Männer, denen nun Haftstrafen drohen, sollen maßgeblich bei der Vorbereitung des Attentats geholfen haben. Drei von ihnen sind Syrer, einer stammt aus dem Irak. Die Behörden haben Telefonprotokolle und Bilder von Überwachungskameras ausgewertet und zeichnen ein Bild davon, wie der Täter und die Bombe nach Istanbul gelangen konnten. Viele Fragen bleiben jedoch noch offen und einige mutmaßliche Helfer wurden noch gar nicht gefasst. Für die türkische Staatsanwaltschaft steht laut Anklageschrift fest, wer die Tat in Auftrag gegeben hat: Ein IS-Anhänger mit dem Code-Namen Omar-Ebu Abid, der im Irak vermutet wird und für die Auslandsaktivitäten des IS verantwortlich sein soll. Er habe den Anschlag koordiniert und bis zum Ende verfolgt, heißt es.

Der Weg der Bombe nach Istanbul

Der Attentäter selbst gelangte laut Gerichtsunterlagen in Begleitung eines noch Flüchtigen Namens Omran von Syrien aus in die Türkei. Die beiden wurden demnach mitsamt der Bombe im Dezember 2015 in der Nähe des Orts Akcakale über die Grenze geschmuggelt. Details über den Ablauf gibt es nicht. Damals wurde den türkischen Behörden noch vorgeworfen, die Grenzen zu Syrien zu lasch zu kontrollieren.

Der nun im Istanbuler Prozess angeklagte Halil D. soll den späteren Attentäter Fadli und seinen Begleiter Omran in Empfang genommen haben. Außerdem habe Omran die Tasche mit der 15 Kilogramm schweren Bombe an Halil D. übergeben mit der Anweisung, diese nicht zu öffnen.

Während sich Omran und Fadli mit einem Taxi auf den Weg machten, blieb die zugenähte Tasche bei Halil D, der sie laut Unterlagen später einem Mittelsmann übergab. Er sagte aus, nichts von der Bombe gewusst zu haben. Die beiden Männer hätten ihm gesagt, sie wollten Autoteile in der Türkei kaufen. Er habe vermutet, dass sie als Schmuggler ein wenig Geld dazuverdienen wollten. Die Bombe gelangte über mehrere Stationen, darunter durch die Hände der Angeklagten Atala el-Hasan M. und Fevzi Muhammed A., nach Istanbul.

Der spätere Attentäter Fadli erkundete die Gegend um Sultanahmet laut Anklageschrift mehrmals. Von seinem Grenzübertritt bis zum verheerenden Anschlag verging nur rund ein Monat. Ob die mutmaßlichen Helfer wissentlich gehandelt oder von den Auftraggebern benutzt wurden, muss das Gericht in Istanbul entscheiden.

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