"Ich gestehe, dass ich Carolin G. getötet habe. Warum ich es getan habe, kann ich mir nicht erklären", sagte er laut Verteidigung. Weiter hieß es, er sei selber "fassungslos" über die Tat. Es sei "wie eine Tat einer anderen Person". Er habe aus einer ihm unerklärlichen Aggression heraus gehandelt und die Frau mit einer Flasche geschlagen. Ein sexuelles Motiv, wie ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, habe er nicht gehabt, sagte er.
Dem aus Rumänien stammenden Angeklagten werden in dem Prozess Mord und besonders schwere Vergewaltigung zur Last gelegt. Der 40-Jährige könnte nach Angaben der Ermittler nicht nur den Mord in Endingen am Kaiserstuhl begangen haben. Laut Polizei steht er im Verdacht, auch eine französische Austauschstudentin im österreichischen Kufstein vor vier Jahren auf ähnliche Weise vergewaltigt und erschlagen zu haben. Seine DNA fand sich an beiden Tatorten.
Die Staatsanwaltschaft sieht in ihrer Anklage drei Mordmerkmale als gegeben an – Heimtücke, Befriedigung des Geschlechtstriebs und die Verdeckung einer Straftat. C. soll die damals 27-jährige Carolin D. aus Endingen in einem kleinen Waldgebiet überfallen haben. Mit einer Eisenstange soll er nach der Vergewaltigung auf ihren Kopf eingeschlagen haben, bis sie starb.
Gutachter erstellt Gefährlichkeitsprognose
Die Polizei entdeckte die Leiche der Frau erst bei einer großen Suchaktion Tage nach der Tat. Zeitweise 40 Ermittler einer Sonderkommission waren insgesamt mehr als 4000 Spuren gefolgt. Erst nach monatelanger öffentlicher Fahndung konnte die Polizei C. Anfang Juni nahe Freiburg festnehmen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Das Gericht setzte acht Verhandlungstage bis kurz vor Weihnachten an.
Ein Urteil soll es demnach Ende Dezember geben. Die Eltern der in Endingen Ermordeten sowie der Ehemann treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Hinzu kommt ein psychiatrischer Gutachter. Er wird vor den Plädoyers eine Gefährlichkeitsprognose erstellen. Von dieser hängt ab, ob bei lebenslanger Haft anschließende Sicherungsverwahrung möglich ist.
Verhandelt wird nur der Mord in Endingen. Danach prüft die Justiz in Österreich eigenen Angaben zufolge das weitere Vorgehen. Für einen zweiten Prozess, dann in Österreich, müsste Deutschland den Mann an das Nachbarland ausliefern. Das Freiburger Urteil müsse aber erst rechtskräftig sein, sagte ein Justizsprecher. In dem Freiburger Prozess werden Experten aus Österreich zunächst als Zeugen gehört, um den dortigen Mordfall zu schildern.
Quelle: n-tv.de
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