Der Fall Kuß ist ein spektakulärer Justizskandal. Und einer der wenigen, in dem offenbar doch noch etwas wie späte Gerechtigkeit einkehrt - auch wenn natürlich keine Geldzahlung die Jahre der Freiheitsberaubung, des Stigmas und Kampfes um die Ehre wieder wettmachen kann. "Geld kann mir die Haft nicht ersetzen", sagte Kuß jüngst dem "Focus".
Kuß' Verurteilung zeigt auch die Grenzen des Rechtsstaats und wie leicht es ist, als unbescholtener Bürger im Gefängnis zu landen. "Jeder kann unschuldig verurteilt werden", sagt Gutachter Max Steller im Gespräch mit n-tv.de. Er hat das Gutachten, das zu Kuß' Verurteilung geführt hat, im Auftrag des Saarländischen Oberlandesgerichts überprüft. Dabei kam er zu dem Schluss, dass es "erhebliche ergebnisrelevante Mängel" aufweist.
Bis zum Prozess arbeitet Kuß als Beamter bei der Bundeswehr. Er ist verheiratet, und hat mit seiner Frau Rita bereits ein Adoptiv- und ein Pflegekind großgezogen. Im Juli 2001 nehmen sie noch die zwölfjährige Miriam auf. Diese ist lernbehindert, verhaltensauffällig und hatte - was die Eheleute Kuß nicht wissen, bereits als Elfjährige in ihrem Wohnheim mehrfach Geschlechtsverkehr mit einem älteren Jungen gehabt. Immer wieder zeigt sich Miriam ihren Pflegeeltern gegenüber aggressiv, im Dezember 2002 eskaliert dann die Lage, wie die "Welt" berichtete. Bei einem Streit fasst sie ihrem Pflegevater in den Schritt und droht, zu erzählen, dass er sie belästigt habe. Am folgenden Tag holt der leibliche Vater Miriam ab - und die Justiz schaltet sich ein.
"Mir gefror das Blut in den Adern"
Vor dem Landgericht Gericht kann Kuß noch so oft seine Unschuld beteuern, letztlich glaubt das Gericht der Pflegetochter. Die damalige Gutachterin stuft deren Aussagen als "erlebnisorientiert" und "mit hoher Wahrscheinlichkeit glaubhaft" ein. Auf dieser Grundlage verurteilt das Gericht damals Kuß zu drei Jahren Haft. "Mir gefror das Blut in den Adern", so Kuß gegenüber der "Welt". "Ich hatte doch gar nichts getan." Hätte er die Tat gestanden, wäre er mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davongekommen - ein Deal, den Kuß empört ablehnte.
Kuß kämpft um seine Ehre. Jahrelang. Er beantragt Revision, verlangt die Wiederaufnahme des Verfahrens, legt Verfassungsbeschwerde ein. Doch alles wird abgeschmettert, alle Rechtsmittel sind ausgeschöpft. Nur dank einer Weihnachtsamnestie wird er vorzeitig aus der Haft entlassen. Abgestempelt als Kinderschänder, der zwangsweise aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurde.
Doch dann kommt alles anders - ausgerechnet dank seiner ehemaligen Pflegetochter. Diese ist inzwischen volljährig, und ihr reicht Kuß' Verurteilung nicht. Sie will Geld, 20.000 Euro, und zieht vors Landgericht Saarbrücken. Eine Zivilrichterin befasst sich ausführlich mit dem Fall - und kommt zu einem anderen Schluss als ihre Kollegen von der Strafkammer: "Das erkennende Gericht vermag sich den Feststellungen des Strafurteils nicht anzuschließen." Sie sei nicht mit der "erforderlichen Gewissheit" davon überzeugt, dass Kuß das Mädchen missbraucht habe, so die Richterin. Dabei kann sie sich in ihrem Urteil auch auf ein Gutachten eines Gerichtspsychologen stützen, der dem damaligen Erstgutachten schwere Mängel attestiert.
Auch das saarländische Oberlandesgericht kommt zum gleichen Ergebnis: Ein Professor von der Uniklinik Freiburg bescheinigt der Erstgutachterin ebenfalls eklatante Fehler und erklärt Miriams Aussagen für nicht glaubwürdig.
Originalakte verschwindet spurlos
Mit der Entscheidung der Zivilrichter kann Kuß nun das Strafurteil anfechten - auch wenn Staatsanwaltschaft und Landgericht seinen Antrag zunächst ablehnen. Kuß bleibt hartnäckig und fordert Akteneinsicht. Dann stellt sich heraus: Die Originalakte ist spurlos verschwunden. Schließlich wird Kuß' Wiederaufnahmeverfahren doch noch zugelassen, am 7. November 2013 ergeht das Urteil, auf das er so lange gewartet hat. Es ist ein Freispruch erster Klasse - und eine Art Justizwunder. "Ein gewonnenes Wiederaufnahmeverfahren ist wie ein Sechser im Lotto", sagt Kuß' Anwalt Jens Schmidt.
Als Entschädigung bekommt Kuß nun 25 Euro pro Tag. Bei 683 Tagen macht das 17.075 Euro - alleine Kuß' Anwaltskosten belaufen sich auf mehr als 40.000 Euro. Für die Kriminologische Zentralstelle ist die materielle Entschädigung für zu Unrecht verbüßte Haftzeiten "unzureichend" und eine Reform überfällig. Auch der Deutsche Anwaltsverein hält die Haftentschädigung für zu gering. Eine Summe von 100 Euro pro Tag sei angebracht, sagt der Präsident Ulrich Schellenberg. Außerdem kritisiert er, dass ein unschuldig Inhaftierter vom Staat "allein gelassen" werde.
Nun könnte Kuß immerhin eine weitere materielle Entschädigung erhalten - sollte das Oberlandesgericht die Gutachterin in zweiter Instanz zur Zahlung von 80.000 Euro Schmerzensgeld verurteilen. Deren Verteidigung erwägt aber schon jetzt, eine Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. Die Ansprüche seien verjährt, heißt es. So schnell vergeht der Alptraum nicht.
Quelle: n-tv.de
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