Die territoriale Integrität und Souveränität der Länder der ÖP in der Gemeinsamen Erklärung des Brüsseler Gipfels erneut bekräftigt

  25 November 2017    Gelesen: 788
Die territoriale Integrität und Souveränität der Länder der ÖP in der Gemeinsamen Erklärung des Brüsseler Gipfels erneut bekräftigt
Versuche der armenischen Seite, diesem Dokument ihren Interessen entsprechende Thesen hinzuzufügen, sind gescheitert.
Am 24. November fand in Brüssel (Europa-Gebäude) das fünfte Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft (ÖP) statt.

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten und der sechs Länder der Östlichen Partnerschaft haben sich mit der künftigen Zusammenarbeit befasst.

Bei dem Gipfel wurde eine Gemeinsame Erklärung angenommen. Die territoriale Integrität und Souveränität der Länder der ÖP wurden in der Gemeinsamen Erklärung des Brüsseler Gipfels erneut bekräftigt.

Versuche der armenischen Seite, diesem Dokument ihren Interessen entsprechende Thesen hinzuzufügen, sind gescheitert.

In einem anderen Punkt der Gemeinsamen Erklärung wird darauf hingewiesen, dass alle Konflikte in den Ländern der Östlichen Partnerschaft auf Grund der Normen und Grundsätze des Völkerrechts gelöst werden müssen.

In der Gemeinsamen Erklärung wurde die Unterstützung Aserbaidschans für Verkehrs- und Energieprojekte besonders hervorgehoben. Darüber hinaus heißt es in der Erklärung, dass der südliche Gaskorridor, dessen Initiator der aserbaidschanische Präsident Ilham Aliyev ist, von strategischer Bedeutung für die Europäische Union ist.

Nach Ansicht einiger Sachverständigen sollte die bei dem Brüsseler Gipfel angenommene Gemeinsame Erklärung als ein auf dem Völkerrecht basierendes Dokument von strategischer Bedeutung angesehen werden.

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