Ausweitung der Befugnisse der Parteizellen "nach der bisherigen Gesetzeslage und Geschäftspraxis (...) keine Pflicht oder juristische Grundlage". Die AHK reagiert damit auf chinesische Bemühungen, eine Mitsprache von Vertretern der Kommunistischen Partei in der Führung von Unternehmen mit ausländischen Investoren einzufordern.
So war unter anderem bekannt geworden, dass die Partner in einem großen Gemeinschaftsunternehmen aufgefordert worden waren, ihren Joint-Venture-Vertrag nachträglich entsprechend zu ändern. "Die Unternehmen sollten nicht aktiv dazu aufgefordert werden", hieß es in der Stellungnahme. "Freie unternehmerische Entscheidungen sind die Grundlage für Innovation und Wachstum."
In Unternehmen könnten nach geltendem Recht Parteizellen gegründet werden, wenn drei Parteimitglieder sich zusammenschlössen. In der Geschäftspraxis bedeute dies, dass Firmen für deren Aktivitäten etwa Räume bereitstellten oder Parteimitglieder von der Arbeit befreiten. Die Entscheidung zur Mitwirkung beim Aufbau der Parteiarbeit müsse den Unternehmen aber allein überlassen bleiben.
Quelle : spiegel.de
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