Die Strafkammer folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten in dem Indizienprozess einen Freispruch gefordert. Die Vorsitzende Richterin stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, so dass der Angeklagte nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung freigelassen werden kann. "Sie sind ein eiskalter Typ", sagte Susanne Riedel-Mitterwieser zum Angeklagten.
Nach Überzeugung der Strafkammer hatte der Mann seine 49 und 50 Jahre alten Nachbarinnen in deren Haus im bayrischen Gersthofen-Hirblingen mit zahlreichen Messerstichen umgebracht, um mit den Bankkarten der Frauen an deren Vermögen zu kommen. Deren Verschwinden am Freitag, den 9. Dezember 2016, war aufgefallen, weil die Frauen am Montag nicht zur Arbeit erschienen. Die Leichen der zwei Vermissten wurden wenige Wochen nach dem Verschwinden gefunden.
In den Tagen nach der Tat wurden an mehreren Bankautomaten im Landkreis Augsburg und in Prag insgesamt 5020 Euro von den Konten des einen Opfers abgehoben. Offenbar hatte die 50-jährige Beate N. dem Mörder noch kurz vor ihrem Tod ihre Geheimzahl gesagt, an die Pin des zweiten Opfers gelangte der Täter wohl nicht. Zudem fanden Ermittler eine Rechnung bei Waldemar N., die den Kauf eines Spatens belegt.
Quelle: n-tv.de
Tags:






