BGH hebt Haftbefehl gegen Franco A. auf

  30 November 2017    Gelesen: 647
BGH hebt Haftbefehl gegen Franco A. auf
Der Bundesgerichtshof hebt den Strafbefehl gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. auf. Der Verdacht, A. habe aus rechtsextremen Motiven Anschläge auf Politiker verüben wollen, hat sich demnach nicht erhärtet.
Der wegen Terrorverdachts festgenommene Bundeswehroffizier Franco A. kommt wieder auf freien Fuß. Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hob den Haftbefehl gegen den Oberleutnant mangels eines konkreten Tatverdachts auf, wie das Gericht mitteilt.

Die Bundesanwaltschaft wirft A. vor, rechtsextrem motivierte Anschläge unter anderem auf Politiker geplant zu haben. Hierfür soll er bereits Schusswaffen gekauft und auf dem Flughafen in Wien versteckt haben.

Der Oberleutnant hatte monatelang ein Doppelleben geführt und sich als syrischer Flüchtling ausgegeben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannte ihm in dieser Zweitrolle einen Schutzstatus zu. Mit der fiktiven Identität wollte A. nach Auffassung der Bundesanwaltschaft offenbar nach einem Anschlag den Verdacht auf Flüchtlinge lenken.

Quelle: n-tv.de

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