Wegen mangelnder Teilnahme an der Umverteilung von Flüchtlingen hatte die EU-Kommission bereits im Juni ein so genanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn, Polen und Tschechien eingeleitet. Weil sich die Länder darin nicht bewegten, bleibt der EU-Behörde nun aber nur der Gang vor den EuGH. Dieser könnte Zwangsgelder gegen die Staaten verhängen.
Hintergrund des Streits ist der EU-Beschluss aus dem Jahr 2015, bis zu 120 000 Flüchtlinge aus Ländern wie Syrien in andere Staaten umzusiedeln. Dieser sollte vor allem Griechenland und Italien entlasten, die damals die Hauptankunftsländer für Bootsflüchtlinge waren.
faz.net
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