Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine neue Entscheidung zum Fall Chiragov und andere gegen
Armenien (Antrag Nr. 13216/05) erlassen. Die armenische Regierung musste jedem Antragsteller einen finanziellen und immateriellen Schaden in Höhe von 5.000 Euro und einen Gesamtbetrag von 28.642,87 Pfund Sterling für Kosten und Ausgaben zahlen.
"Unsere Anwälte haben die Kosten eines Schadens in 50 000 Euro berechnet. Allerdings haben wir aufgrund der armenischen Besatzung 2 Millionen Euro pro Person und 24 Jahre (2016) berechnet. Es war eine echte Kosten für den Schaden. Auf der anderen Seite bekommen wir 5000 Euro in Bezug auf die Entscheidung des Gerichts", fügte er hinzu.
Adil
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