Chingiz Asgarov: "Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist unklar"

  12 Dezember 2017    Gelesen: 676
Chingiz Asgarov: "Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist unklar"
Es gibt sehr wenig materielle und moralische Entschädigung, die von der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall von ''Chiragov und andere gegen Armenien'' verhängt wurde. "
Chingiz Askerov, Ständiger Vertreter Aserbaidschans beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sagte dies gegenüber AzVision.az.

"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 16. Juni 2015 entschieden, dass die Armenische Republik die Rechte von 6 Menschen verletzt, ihre Häuser zerstört, vertrieben und andere Verstöße begangen haben. Es ist lächerlich, dass der Europäische Gerichtshof vor einem solchen Verstoß für jeden Beschwerdeführer einen materiellen und immateriellen Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro vorgesehen hat. Bei anderen Entscheidungen zum Beispiel entspricht diese Entscheidung nicht der Tatsache, dass jemand für einen Tag Haft 10.000 Euro gezahlt hat. "

Ch.Asgarov ist der Ansicht, dass sich die Entscheidung auf die Anwendung zweier Standards durch den Europäischen Gerichtshof bezieht: "Die Entscheidung kann nicht angefochten werden. Die Entscheidung wurde von der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angenommen. Es ist nicht möglich, eine Beschwerde einzureichen. Die armenische Seite hat dem Ministerkomitee des Europarates noch keinen Aktionsplan über die Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidung Chiragovs und anderer gegen Armenien vorgelegt. Wir wissen nicht, wie wir in dieser Angelegenheit handeln sollen. "

Zaur Bandaliyev

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