Bundesanwaltschaft klagt Franco A. an

  13 Dezember 2017    Gelesen: 782
Bundesanwaltschaft klagt Franco A. an
Gegen den Bundeswehroffizier Franco A. ist Anklage erhoben worden. Der Vorwurf: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Dabei ist der 28-jährige Oberleutnant erst Ende November aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Die Bundesanwaltschaft hat gegen den Bundeswehroffizier Franco A. Anklage erhoben. Er stehe im Verdacht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben, erklärte die Behörde in Karlsruhe. Außerdem werden ihm Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz sowie Diebstahl und Betrug vorgeworfen.

Franco A. habe "aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung heraus" einen Anschlag auf das Leben hochrangiger Politiker und anderer Personen geplant, die sich aus Sicht des Angeschuldigten für Flüchtlinge engagiert hatten. Als Anschlagsopfer waren unter anderem Bundesjustizminister Heiko Maas, die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth sowie die Menschenrechtsaktivistin Annette Kahane ins Auge gefasst worden. Für die Durchführung seiner Anschlagspläne soll er sich insgesamt vier Schusswaffen, über 1000 Schuss Munition sowie mehr als 50 Sprengkörper besorgt haben.

Den Ermittlungen zufolge wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken - und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen. Obwohl er kein Arabisch spricht, hatte ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nach einer Anhörung auf Französisch Ende 2016 eingeschränkten Schutz gewährt.

Seit dem 26. April hatte er in Untersuchungshaft gesessen. Am 29. November hob der Bundesgerichtshof den Haftbefehl überraschend auf, weil sich aus dem bisherigen Ermittlungsergebnis der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten lasse. Über die Eröffnung des Prozesses gegen Franco A. muss nun das OLG Frankfurt entscheiden.

Quelle: n-tv.de

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