Die parlamentarische Immunität soll Abgeordnete vor Strafverfolgung schützen. Nur wegen einer mutmaßlichen Straftat darf die Polizei ermitteln und einen Parlamentarier verhaften. Dafür muss der Bundestag zustimmen und die Immunität aufgehoben werden – es sei denn, der Parlamentarier wird unmittelbar nach der Tat oder am folgenden Tag festgenommen.
Quelle:deutsch.rt
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