Ein vernichtendes Urteil für das deutsche Bildungssystem

  19 Dezember 2017    Gelesen: 561
Ein vernichtendes Urteil für das deutsche Bildungssystem
Das Urteil des Verfassungsgericht zum Numerus clausus tut den Ländern richtig weh. Denn nun steht höchstrichterlich fest: Die Abiturnoten im Land sind nicht vergleichbar. Der Bildungsföderalismus ist angezählt.
Mancher Schüler wird vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus clausus im Fach Humanmedizin enttäuscht sein. Die Richter haben die Vergabe eines bestimmten Teils der Studienplätze (20 Prozent) in diesem Fach – über das gewissermaßen exemplarisch geurteilt wurde – an die Besten nämlich nicht infrage gestellt. Damit bestätigt das Gericht frühere Urteile. Dass sie sich in diesem Punkt selbst revidieren würden, war aber auch nicht erwartet worden.

Auch die Vergabe eines weiteren Teils von Plätzen (20 Prozent) über eine Warteliste finden die Richter in Ordnung. Ebenso wie die Praxis, dass den Rest (60 Prozent) die Hochschulen verteilen. Was sie jedoch nicht gutheißen und als verfassungswidrig bezeichnen, ist die konkrete Ausgestaltung des Systems. In Zukunft muss die Wartedauer gesetzlich begrenzt werden. Sie ist in den vergangenen Jahren immer länger geworden. Im Moment sind es 14 Semester. Aus der Urteilsbegründung geht hervor, dass die Richter diese Dauer für erheblich zu lang erachten.

welt.de

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