Der Sonderermittler kann somit bald seine Arbeit aufnehmen. Er soll untersuchen, wann Vorstand und Aufsichtsrat des VW-Konzerns von den Software-Manipulationen erfahren und ob sie rechtliche Pflichten verletzt haben.
Das Oberlandesgericht Celle hatte Mitte November entschieden, dass der Konzern zur Aufklärung der Dieselaffäre einen externen Sonderprüfer einsetzen muss. Von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) vertretene Aktionäre waren vor Gericht gezogen.
Den Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR zufolge hatte VW argumentiert, durch die Entscheidung des OLG Celle in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein. Der Konzern beantragte demnach, dass der Sonderprüfer keinesfalls tätig werden darf, solange die Beschwerde in Karlsruhe anhängig und noch nicht entschieden ist.
Das OLG spricht den Berichten zufolge in der schriftlichen Begründung seiner Entscheidung von einer "andauernden Intransparenz" von Seiten des VW-Konzerns in der Abgasaffäre. VW habe ausreichend Zeit gehabt, die Öffentlichkeit oder zumindest die Aktionäre in Kenntnis zu setzen, wer was wann über die mutmaßlichen Manipulationen gewusst habe, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Nichts von dem sei geschehen, selbst über den Inhalt des Auftrags an die Anwaltskanzlei Jones Day, die im VW-Auftrag die Vorgänge aufarbeiten soll, habe VW "in keiner Weise" informiert, zitieren die Medien aus der Begründung des OLG Celle.
"Zeichen für mangelnden Aufklärungswillen"
Die Dieselaffäre war vor knapp zwei Jahren ins Rollen gekommen, als VW nach US-Ermittlungen einräumte, in Millionen von Fahrzeugen eine Schummelsoftware eingebaut zu haben. Diese sorgte dafür, dass der Schadstoffausstoß bei Tests durch die Behörden niedriger ausfiel als später auf der Straße. Auch andere Autobauer sehen sich mit solchen Vorwürfen konfrontiert.
Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, wertet den Gang nach Karlsruhe als Zeichen für den mangelnden Aufklärungswillen bei VW. "Volkswagen nutzt seit über zwei Jahren jede Möglichkeit, um auch die Bundesregierung daran zu hindern, Akten offenzulegen und die Verantwortlichen dingfest zu machen", sagte Resch im Bayerischen Rundfunk. Alles werde von VW als Betriebsgeheimnis bezeichnet, Aufklärung sei mit dem Konzern nicht machbar.
Quelle: n-tv.de
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