Sonderprüfer in Abgasaffäre ist zulässig

  30 Dezember 2017    Gelesen: 1209
Sonderprüfer in Abgasaffäre ist zulässig
In den Ermittlungen zum Abgasskandal sieht der Volkswagen-Konzern seine Grundrechte verletzt und zieht vor das Verfassungsgericht, um einen Sonderprüfer zu verhindern. Die Richter in Karlsruhe weisen nun die Beschwerde durch den Autobauer ab.

Der Volkswagen-Konzern ist im Streit um die Aufklärung der Abgasaffäre vor das Bundesverfassungsgericht gezogen und gescheitert. VW hatte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe angerufen, um zu verhindern, dass ein Sonderprüfer die Affäre untersucht. Die Karlsruher Richter lehnten einen entsprechenden Antrag ab, wie das Rechercheteam von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" erfahren hat. Über die Verfassungsbeschwerde des VW-Konzerns gegen den Ermittler an sich hat das Gericht aber noch nicht entschieden.

Der Sonderermittler kann somit bald seine Arbeit aufnehmen. Er soll untersuchen, wann Vorstand und Aufsichtsrat des VW-Konzerns von den Software-Manipulationen erfahren und ob sie rechtliche Pflichten verletzt haben.

Das Oberlandesgericht Celle hatte Mitte November entschieden, dass der Konzern zur Aufklärung der Dieselaffäre einen externen Sonderprüfer einsetzen muss. Von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) vertretene Aktionäre waren vor Gericht gezogen.

Den Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR zufolge hatte VW argumentiert, durch die Entscheidung des OLG Celle in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein. Der Konzern beantragte demnach, dass der Sonderprüfer keinesfalls tätig werden darf, solange die Beschwerde in Karlsruhe anhängig und noch nicht entschieden ist.

Das OLG spricht den Berichten zufolge in der schriftlichen Begründung seiner Entscheidung von einer "andauernden Intransparenz" von Seiten des VW-Konzerns in der Abgasaffäre. VW habe ausreichend Zeit gehabt, die Öffentlichkeit oder zumindest die Aktionäre in Kenntnis zu setzen, wer was wann über die mutmaßlichen Manipulationen gewusst habe, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Nichts von dem sei geschehen, selbst über den Inhalt des Auftrags an die Anwaltskanzlei Jones Day, die im VW-Auftrag die Vorgänge aufarbeiten soll, habe VW "in keiner Weise" informiert, zitieren die Medien aus der Begründung des OLG Celle.

"Zeichen für mangelnden Aufklärungswillen"

Die Dieselaffäre war vor knapp zwei Jahren ins Rollen gekommen, als VW nach US-Ermittlungen einräumte, in Millionen von Fahrzeugen eine Schummelsoftware eingebaut zu haben. Diese sorgte dafür, dass der Schadstoffausstoß bei Tests durch die Behörden niedriger ausfiel als später auf der Straße. Auch andere Autobauer sehen sich mit solchen Vorwürfen konfrontiert.

Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, wertet den Gang nach Karlsruhe als Zeichen für den mangelnden Aufklärungswillen bei VW. "Volkswagen nutzt seit über zwei Jahren jede Möglichkeit, um auch die Bundesregierung daran zu hindern, Akten offenzulegen und die Verantwortlichen dingfest zu machen", sagte Resch im Bayerischen Rundfunk. Alles werde von VW als Betriebsgeheimnis bezeichnet, Aufklärung sei mit dem Konzern nicht machbar.

Quelle: n-tv.de

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