Nach Rückkehr: Politiker fordern härtere Strafen für deutsche IS-Kämpfer

  09 Dezember 2015    Gelesen: 517
Nach Rückkehr: Politiker fordern härtere Strafen für deutsche IS-Kämpfer
Die ehemaligen IS-Kämpfer Ayoub B. und Ebrahim Hadj B. wurden vom Oberlandesgericht Celle zu Haftstrafen von vier Jahren und drei Monaten beziehungsweise drei Jahren verurteilt. Sie haben sich der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gemacht, so der Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft hatte mehr als sieben Jahre gefordert. Kann das Urteil eine warnende Wirkung haben oder ist es noch zu mild?
In der Union gibt es zahlreiche Vertreter, die sich klar gegen zu lasche Urteile aussprechen. "In Deutschland gilt das deutsche Strafrecht. Für Mord und Totschlag im Ausland darf es vor Gericht keinerlei Rabatt geben!", sagt CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl laut "Bild". Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag Stephan Mayer findet: "Wer für ISIS kämpft, weiß, worauf er sich einlässt:

Enthauptungen, Versklavungen und Vergewaltigungen. Darauf muss der Rechtsstaat mit aller Härte und ohne Nachsicht reagieren." Wer in andere Länder reist, um andere Menschen umzubringen, kann weder Verständnis noch Milde erwarten, findet Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann von der CSU fordert, auch die "Sympathiewerbung für Terrorvereinigungen hart zu bestrafen oder allein schon den Besuch eines Terrorcamps strafrechtlich zu ahnden". Es seien klare Signale notwendig, zu denen empfindliche Strafen gehören. Die Wiedereinführung einer solchen Sympathiewerbung sei überfällig, stimmt Kühne-Hörmann auf Nachfrage von "Bild" zu.
Bundesjustizminister Heiko Maas sieht dagegen keinen Grund zum Handeln: "Wir haben in Deutschland ein äußerst scharfes Terrorismusstrafrecht. Das werden wir sehr konsequent anwenden. Für radikale Terroristen gibt es keine Toleranz."

Der ehemaligen IS-Kämpfer Ayoub B. hatte gestanden, tote und verletzte Terroristen transportiert zu haben. Ebrahim Hadj B. meldete sich als Selbstmordattentäter. Beide gaben an, dies nur getan zu haben, um ihr Leben zu retten. Die Richter wichen von der geforderten Strafe der Staatsanwaltschaft ab, da die Angeklagten mit den Behörden kooperierten und sich glaubhaft vom IS distanziert hatten.

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