Der Bundestag soll dem Entwurf zufolge die Bundesregierung auffordern, gegenüber den Ländern darauf hinzuwirken, dass die Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes konsequent genutzt würden, um Ausländer des Landes zu verweisen, die zu antisemitischem Hass aufrufen.
Nach dem Unionsentwurf soll der Bundestag "den Aufruf zum Hass gegen Teile der Bevölkerung künftig als deutlich gravierender" einstufen und ihm "durch die Einstufung dieser Verhaltensweise als besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse entgegenzutreten".
Unions-Fraktionsvize Stephan Harbarth sagte der "Welt": "Wir müssen auch dem Antisemitismus von Migranten mit arabischem Hintergrund und aus den afrikanischen Ländern entschieden entgegentreten." Gegen importierten Antisemitismus müssten Prävention und "alle Mittel der Repression bis hin zu den Möglichkeiten des Ausweisungsrechtes konsequent genutzt werden".
Quelle: n-tv.de
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