Zwei Anwälte von Hinterbliebenen vertraten zudem am Landgericht München I die Ansicht, dass Philipp K. auch wegen Beihilfe zum Mord verurteilt werden solle. Er habe durch den Verkauf von mehreren Hundert Schuss Munition den Amoklauf billigend in Kauf genommen.
Der 33-Jährige habe nach dem Motto gehandelt: "Was kümmert mich das Leid der anderen - Hauptsache, der Umsatz stimmt", sagte Rechtsanwalt Jochen Uher. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am vergangenen Mittwoch plädiert und eine Haftstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten gefordert.
Der Angeklagte aus Marburg in Hessen hatte zu Prozessbeginn im August zugegeben, dass er die Schusswaffe verkauft hatte, mit der der 18-jährige David S. am 22. Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und sich selbst tötete. Mehr als 15 Rechtsanwälte vertreten rund 25 Angehörige der Opfer in dem Prozess.
Quelle : spiegel.de
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