Breite Kritik an AfD-Vorstoß zur Altersfeststellung junger Flüchtlinge

  20 Januar 2018    Gelesen: 675
Breite Kritik an AfD-Vorstoß zur Altersfeststellung junger Flüchtlinge
Der Bundestag hat auf Antrag der AfD-Fraktion über die Altersfeststellung bei jungen Flüchtlingen beraten. Ein von der AfD vorgelegter Antrag sieht eine obligatorische Altersfeststellung, wenn keine überzeugenden Dokumente vorgelegt werden, und Strafen bei Falschangaben vor. Der Abgeordnete Roman Reusch sagte im Bundestag, er halte eine Haftstrafe von mindestens sechs Monaten in derartigen Fällen für angemessen.
Die AfD behauptet in ihrem Antrag, unzutreffende Einstufungen von Flüchtlingen verursachten jährliche Kosten von 3,5 Milliarden Euro. Zudem seien die Betroffenen vor strafrechtlicher Verfolgung weitgehend und vor Abschiebung vollständig geschützt. Deshalb seien etwa auch Genitaluntersuchungen zumutbar.

Dafür erntete die Partei breiten Widerspruch: Die stellvertretende Unionsfraktionschefin Nadine Schön (CDU) warf der AfD vor, nur einen „Aufhänger“ zu suchen, um pauschal gegen Flüchtlinge hetzen zu können. Schön kritisierte den Vorstoß der AfD als „polemisch“. Sie ließen die schlimmen Erlebnisse vieler junger Flüchtlinge unerwähnt und äußerten sich nicht zur notwendigen Hilfe.

Union fordert bundeseinheitliche Standards
Die CDU-Politikerin räumte aber ein, dass es bei der Altersfeststellung junger Flüchtlinge Mängel gebe. So versäumten es Jugendämter häufig, das Alter etwa durch medizinische Untersuchungen feststellen zu lassen, obwohl es eigentlich notwendig wäre. Deshalb trete die Union hier für bundeseinheitliche Standards ein. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte Altersfeststellungen in jenen Fällen gefordert, in denen kein offizielles Personaldokument vorliegt.

Die SPD-Abgeordnete Gülistan Yüksel sagte, die von der AfD vorgeschlagenen Genitaluntersuchungen bei jungen Flüchtlingen seien aus Sicht ihrer Fraktion ausgeschlossen. Sie verwies darauf, dass es bereits gesetzliche Bestimmungen zur Altersfeststellung gebe. Allein die Behauptung, minderjährig zu sein, reiche noch nicht aus, um entsprechende Leistungen zu erhalten. Sollte sich aber eine Nachbesserung als erforderlich erwiesen, wolle sich die SPD dem nicht verschließen.

Die Diskussion über die Altersfeststellung bei jungen Flüchtlingen war durch den Fall eines jungen Afghanen in Gang gekommen, der im pfälzischen Kandel seine 15-jährige Exfreundin erstochen haben soll. Der Verdächtige ist wohl ebenfalls 15 Jahre alt, es gab aber Zweifel an seinem Alter.

Eine Einstufung als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling hat weitreichende Konsequenzen. Kinder und Jugendliche werden nicht in Sammelunterkünften untergebracht. Sie können zur Schule gehen und genießen weitreichenden Schutz vor Abschiebung.

welt.de

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