Zwei Jahre nach dem Verbot und der Abschaltung des Neonazi-Internetportals "Altermedia Deutschland" ist der mutmaßliche Macher und Kopf der Seite zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte den Mann aus dem Schwarzwald unter anderem wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und wegen Volksverhetzung. Über Jahre sei er ein Kopf der rechtsextremistischen Plattform gewesen. In der Anklage hatte der Generalbundesanwalt eine dreieinhalb Jahre lange Haftstrafe für den 28-jährigen Informatiker gefordert. Drei mitangeklagte Frauen wurden zu Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren verurteilt.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte "Altermedia Deutschland" im Januar 2016 auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. "Das Verbot von 'Altermedia Deutschland' setzt ein deutliches Zeichen", hatte de Maizière damals erklärt. Demnach toleriere der Rechtsstaat keine Hasskriminalität und gehe konsequent gegen rechtsextremistische Hetze im Internet vor.
Bis zur Abschaltung durch das Bundesinnenministerium war "Altermedia" aus Sicht des Generalbundesanwalts das führende rechtsextremistische Internetportal im deutschsprachigen Raum. Massenhaft sei dort rechtsextremistisches und nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet worden.
Über Jahre wurden im Internet Hass gegen Ausländer, Flüchtlinge oder Juden geschürt, Nazi-Parolen und volksverhetzende Gedanken verbreitet und der Holocaust geleugnet. Rund 30 Fälle mit besonders heftigen Beschimpfungen, etliche Vergleiche mit Ungeziefer, Morddrohungen oder Verleumdungen hatten die Bundesanwälte für den Stuttgarter Prozess herausgefiltert.
Quelle: n-tv.de
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