Bremen gewinnt Streit um Polizeikosten

  21 Februar 2018    Gelesen: 1836
Bremen gewinnt Streit um Polizeikosten
Nicht nur in Bremen fallen bei Polizeieinsätzen regelmäßig Mehrkosten für Bundesligaspiele an - zulasten des Steuerzahlers. Das ändert sich nun, denn das Oberverwaltungsgericht wälzt mit seinem Urteil die Kosten künftig auf die Deutsche Fußball Liga ab.  

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) muss sich grundsätzlich an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen erklärte entsprechende Gebührenforderungen des Bundeslandes Bremen in einer Berufungsentscheidung für rechtens und hob ein Urteil der Vorinstanz auf. Die Fußballspiele seien auch aufgrund der Sicherheitsleistungen der Polizei wirtschaftlich erfolgreich, begründete das Gericht seine Entscheidung. Eine Kostenbeteiligung sei nicht allein deshalb auszuschließen, weil die Sicherheit Kernaufgabe des Staates sei. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesverwaltungsgericht möglich.

Bremen schickt seit 2015 regelmäßig Gebührenbescheide an die DFL, die das operative Geschäft des Ligaverbandes führt, dem die 36 Vereine und Kapitalgesellschaften der 1. und 2. Bundesliga angehören. Es geht dabei um die Mehrkosten von Polizeieinsätzen bei sogenannten Rot-Spielen, bei denen wegen möglicher Fanrandale ein erhöhtes Polizeiaufkommen geboten ist. Inzwischen sind für mehrere Partien rund zwei Millionen Euro aufgelaufen.  Das nächste dieser Risikospiel steht schon am Samstag an, wenn der Hamburger SV zu Gast bei Werder Bremen ist.

Vor dem Oberverwaltungsgericht ging es nun aber um ein Nordderby vor rund drei Jahren. Damals schickte die notorische klamme Hansestadt Bremen nach der Partie vom 19. April 2015 dem Ligaverband eine Rechnung von 425.000 Euro für Mehrkosten der Polizei. "Wir sehen nicht ein, dass die enormen Polizeikosten, die mit der Durchführung der Bundesliga verbunden sind, allein vom Steuerzahler getragen werden", sagte Bremens SPD-Innensenator Ulrich Mäurer.

Naturgemäß sahen die DFL und ihr Präsident Reinhard Rauball das anders. Der Verband klagte gegen den Bescheid und bekam im Mai 2017 vor dem Bremer Verwaltungsgericht Recht. Das Gericht folgte damals zwar im Grundsatz der Bremer Auffassung, dass die DFL Veranstalter sei. Aber dem Veranstalter sei es nicht möglich, die zu erwartende Gebührenlast vorher hinreichend zu kalkulieren. Es liege keine rechtmäßige Kostenvorschrift vor, meinte das Gericht, das den Bescheid als rechtswidrig zurückwies.

Quelle: n-tv.de


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