In Deutschland dürfen bei Bundestags- und Europawahlen weiterhin erst 18-Jährige abstimmen. Bei Kommunalwahlen wurde 1996 das Wahlrecht ab 16 Jahren erstmals in Niedersachsen eingeführt. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zogen auf kommunaler Ebene nach. Bei Landtagswahlen dürfen Jugendliche ab 16 nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein mitbestimmen. (dpa)
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