Darf man geerbte Waffen behalten?

  20 März 2018    Gelesen: 1459
Darf man geerbte Waffen behalten?

An eine Schusswaffe zu kommen, ist in Deutschland kein einfaches Unterfangen. Doch manchmal passiert es schneller, als einem lieb sein kann - nämlich dann, wenn man eine Waffe erbt. Wie verhält man sich, wenn man keinen Ärger bekommen will?

 

Der Nachlass von Verstorbenen birgt bisweilen Überraschendes. Das kann anrührend sein, etwa bei alten Liebesbriefen. Oder befremdlich, etwa wenn den Hinterbliebenen beim Entrümpeln unverhofft eine beachtliche Pornosammlung in die Hände fällt. Wie die Erben dann damit umgehen, bleibt ihnen natürlich selbst überlassen. Anders sieht es aus, wenn sich im Nachlass Waffen oder Munition befinden. Hier müssen die neuen Besitzer schnell reagieren, sonst begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die sehr teuer werden könnte. Wenn der Verstorbene Jäger oder Sportschütze war, wissen die Verwandten wenigstens, was auf sie zukommt. Handeln müssen aber auch sie.


Einfach auf die Waffen zu verzichten, ist keine Option. Beim Erben gilt das Prinzip "alles oder nichts": Wer gar nicht erst in den Besitz der Kampfgeräte kommen will, muss das komplette Erbe ausschlagen. Kommt das nicht infrage, muss man sich mit dem Waffengesetz auseinandersetzen.

Für Messer gibt es keine Genehmigung


Dort ist zunächst einmal geregelt, welche Waffen in Deutschland erlaubnispflichtig sind beziehungsweise welche man gar nicht besitzen darf: Für Messer und andere Hieb- und Stichwaffen gibt es kein Genehmigungsverfahren. Je nach Art und Bauweise sind sie entweder erlaubt oder generell verboten, so wie Wurfsterne, Schlagringe, Butterfly- und die meisten Springmesser. Schusswaffen sind dagegen fast immer genehmigungspflichtig. Ausgenommen sind Softair- oder Paintball-Waffen, die Personen ab 18 Jahren zumindest kaufen und besitzen dürfen. Der Besitz von Kriegswaffen, vollautomatischen Waffen und bestimmten Pumpguns ist dagegen immer illegal. Für alle anderen Pistolen und Gewehre braucht man eine Waffenbesitzkarte oder einen Jagd- oder Waffenschein.

Opas altes Jagdmesser können sich die Erben also getrost in die Vitrine oder unters Kopfkissen legen. Mit seinem Jagdgewehr geht das nicht. Befinden sich erlaubnispflichtige Schusswaffen im Nachlass, haben die neuen Besitzer grundsätzlich vier Wochen Zeit, sich bei der zuständigen Waffenbehörde zu melden. Ausgangspunkt ist der Tag, an dem das Erbe angetreten wurde. Oft schickt die Behörde aber auch schon vorher ein Schreiben an den nächsten Angehörigen, um den Verbleib der Waffen zu klären. Eine Schusswaffe, die einmal registriert wurde, kann nämlich nicht einfach so verschwinden.

Am einfachsten ist es, wenn der Erbe schon eine Waffenbesitzkarte hat und ein berechtigtes Interesse am Führen einer Waffe nachweisen kann, etwa als Jäger oder Sportschütze. In dem Fall werden die Waffen umgetragen und die Sache ist erledigt.

So können Erben die Waffen behalten

Ansonsten greift das sogenannte Erbenprivileg: Erben können sich ohne Bedürfnisnachweis eine Waffenbesitzkarte ausstellen lassen - vorausgesetzt, sie sind zuverlässig und geeignet. Das heißt, sie dürfen keine Vorstrafen haben und sollten körperlich und geistig in der Lage sein, mit Waffen umzugehen. Ko-Kriterien sind unter anderem Alkoholabhängigkeit oder psychische Erkrankungen. Erbengemeinschaften können sich eine gemeinsame Waffenbesitzkarte ausstellen lassen.

Auch als eingetragener Waffenbesitzer darf man aber nicht einfach mit ererbten Knarren herumballern. Wer kein berechtigtes Interesse nachweisen kann, also beispielsweise einen Jagdschein, muss nicht nur eventuell vorhandene Munition abgeben, sondern die Waffe auch mit einem Blockiersystem sichern lassen. Das kostet meist zwischen 150 und 200 Euro pro Lauf. Für ein Erinnerungsstück nicht ganz billig. Doch damit nicht  genug: Die blockierte Waffe muss auch sachgemäß aufbewahrt werden, und zwar in einem zugelassenen Waffenschrank. Ältere Schränke erfüllen oft nicht die strengen neuen Sicherheitskriterien, in der Regel kommen auf die Neubesitzer also weitere Kosten zu.

Der Vorteil: Wenn später vielleicht doch noch das Interesse am Schießen erwacht, lässt sich die Blockierung wieder aufheben. Will man die Waffe dagegen lediglich als Erinnerungsstück behalten, gibt es nur eine Möglichkeit: Ein Büchsenmacher muss sie endgültig unbrauchbar machen. Das ist recht aufwendig und kann ebenfalls 100 Euro oder mehr kosten.

Lieber loswerden? So geht's


Und was, wenn man die Waffen einfach nur loswerden möchte? Beim Privatverkauf ist jeden Fall sicherzustellen, dass der Neubesitzer die nötigen Berechtigungen hat. Ansonsten macht man sich womöglich des illegalen Waffenhandels schuldig. Vielleicht findet sich auch ein professioneller Waffenhändler, der sich der Sache annimmt. Nur ist es mit Waffen wie mit Münzen: Längst nicht alle sind selten und gefragt.

Wenn sich der Aufwand der Verkaufs nicht lohnt, kann man die gefährlichen Erbstücke von der Polizei abholen lassen, die sie dann zerstört. Wer es sich zutraut, kann auch selbst zur Flex greifen, muss sich dabei aber an vorgeschriebene Regeln halten. Unter anderem muss man aufpassen, dass die Seriennummer erhalten bleibt. Außerdem sind alle Einzelteile aufheben, die will die Waffenbehörde nämlich sehen, um sicherzugehen, dass die Waffe tatsächlich aus dem Verkehr gezogen wurde.

Bis Juli gibt es Amnestie

Und was, wenn der Verstorbene Revolver oder Gewehre ohne die nötige Berechtigung besessen hat? In dem Fall können die Hinterbliebenen die Waffe gar nicht erben. Möglicherweise können sie das Stück aber behalten, zumindest wenn sie die nötige Sachkunde und ein Bedürfnis nachgewiesen haben. Zuvor wird aber geprüft, ob mit der Waffe Straftaten begangen wurden. Wichtig auch hier: Der Fund muss unverzüglich angezeigt werden.

Wer das versäumt und monate- oder jahrelang eine Waffe herumliegen hat, die er gar nicht besitzen darf, hat derzeit Gelegenheit, straffrei aus der Sache herauszukommen. Bis zum 8. Juli 2018 gilt noch eine einjährige Amnestie für alle, die illegal besessene Waffen und Munition abgeben. Auch der Transport zum zuständigen Abschnitt ist ausnahmsweise legal. Alle, die nicht wissen, wohin mit unerwünschten Erbstücken, sollten ihre Chance nutzen.

Quelle: n-tv.de


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