Wie die Justiz in der katalanischen Metropole mitteilte, muss die Sängerin zudem eine Geldstrafe von 250 000 Euro und dem Finanzamt eine Entschädigung von 70 000 Euro zahlen. Die ausstehenden Steuern hatte Caballé schon vorher nachgezahlt.
Die Sängerin musste aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich zu der Verhandlung am Dienstag vor dem Gericht erscheinen. Sie erklärte ihr Einverständnis per Videokonferenz von ihrer Wohnung aus.
Die Staatsanwaltschaft hatte Caballé zur Last gelegt, dem Finanzamt im Jahr 2010 Steuern in Höhe von rund 500 000 Euro vorenthalten zu haben. Dabei handelte es sich um Einnahmen, die die Sängerin bei Konzerten in Deutschland, in der Schweiz und anderen Ländern erzielt hatte. Sie hatte laut Anklage den Pyrenäen-Kleinstaat Andorra als ihren Wohnsitz angegeben, in Wirklichkeit aber in Barcelona gelebt.
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