Fehlende Papiere verhindern Abschiebungen

  26 März 2018    Gelesen: 1839
Fehlende Papiere verhindern Abschiebungen

Besitzt ein Ausreisepflichtiger keine gültigen Papiere, sind die deutschen Behörden auf die Unterstützung ihrer ausländischen Kollegen angewiesen. Das läuft schleppend: In einem Lagebericht kritisiert das Bundesinnenministerium vor allem Indien und Pakistan.

 

Immer mehr abgelehnte Asylbewerber und Migranten ohne Aufenthaltsrecht können von den deutschen Behörden nicht in ihre Heimat abgeschoben werden, weil die notwendigen Reisedokumente fehlen. "Tendenziell ist die Anzahl der Ausreisepflichtigen, deren Duldung auf fehlenden Reisedokumenten beruht, im Verlauf des Jahres 2017 kontinuierlich angestiegen", heißt es in einem Lagebericht des Bundesinnenministeriums, der den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt. Demnach wurden Ende 2017 insgesamt 64.914 Ausländer in Deutschland geduldet, weil keine Reisedokumente oder Passersatzpapiere aus dem Herkunftsland vorlagen. Ende 2016 waren es noch 38.012 Menschen - ein Anstieg um 71 Prozent innerhalb eines Jahres. Diese Personen bleiben mit einer sogenannten "Duldung" nach Paragraf 60 des Aufenthaltsgesetzes vorübergehend in Deutschland.

Aufgrund fehlender Papiere stoßen die Behörden vor allem bei Menschen aus Indien und Pakistan auf Schwierigkeiten. So hielten sich laut Bericht Ende 2017 insgesamt 5743 Inder geduldet in Deutschland aus. Aus Pakistan waren es 4943 geduldete Menschen, 3915 Personen aus Afghanistan und 3828 Personen aus Russland. Bei fast 3800 Menschen ist die Staatsangehörigkeit für die deutschen Behörden "ungeklärt". Das können etwa Kurden oder Palästinenser sein, die keinen eigenen Staat haben.

Schleppende Zusammenarbeit

Der Bericht der Bundesregierung zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen den Behörden in Deutschland und den ausländischen Botschaften und Konsulaten bei der Beschaffung von Passersatzpapieren in vielen Fällen schlecht funktioniert. So listet der Bericht die "aktuelle Lage" zu mehreren Auslandsvertretungen auf. Zu Indien heißt es etwa: "Streckenweise sehr langsame bis keine Bearbeitung der Passersatzanträge" - trotz "regelmäßiger Besuche in der Botschaft". Zu Pakistan heißt es: "Passersatzbeschaffung läuft, allerdings verzögert". Und zum Libanon: "Antworten auf Anträge äußerst rar. Kontakt zur Botschaft ist schlecht." Die Zusammenarbeit mit der Türkei läuft laut Lagebericht "bundesweit schlecht bis sehr schlecht".

Doch laut BMI-Bericht erzielen die deutschen Behörden auch Fortschritte. So sind Verhandlungen mit Russland Ende Januar 2018 "positiv verlaufen". Und gerade in Richtung Westbalkan funktionieren Abschiebungen mit Ersatzpapieren offenbar sehr gut. Auch zur Zusammenarbeit mit den marokkanischen Behörden vermerkt das Ministerium: "Bearbeitung erfolgt schnell." Zu Algerien heißt es: "Passersatzbeschaffung funktioniert."

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte 2017 in mehr als 600.000 Fällen über Asylanträge entschieden. Bei mehr als 230.000 hatte die Behörde geurteilt, dass kein Recht auf Asyl vorliege. Ende 2017 waren somit insgesamt 228.859 Ausländer in Deutschland "ausreisepflichtig". Allerdings sind davon laut Bericht mehr als 160.000 Menschen vorübergehend in Deutschland "geduldet". Die überwiegende Mehrheit dieser eigentlich ausreisepflichtigen Personen darf vorerst bleiben, weil sie etwa unter einer Krankheit leidet oder ihnen in ihrer Heimat Folter oder die Todesstrafe droht.

Quelle: n-tv.de


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