Demnach werden zwei von ihnen mit anderen Aufgaben innerhalb des BND betraut. Der Leiter der Abteilung, ein Bundeswehr-General, wird nach diesen Informationen Anfang 2016 den BND verlassen und in die Bundeswehr zurückkehren. Auch der Unterabteilungsleiter ist demnach betroffen. Zuerst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ über die Konsequenzen berichtet. Der BND teilte am Abend auf dpa-Anfrage mit, man äußere sich zu Personalangelegenheiten nicht.
Die Geheimdienstkontrolleure des Bundestages hatten am Mittwoch gravierende Rechtsverstöße beim BND beklagt und Konsequenzen verlangt. Untersuchungen hätten ergeben, dass der BND unrechtmäßig und nicht auftragskonform eine Vielzahl an Zielen in EU- und Nato-Staaten ausgeforscht habe - darunter ausländische Regierungsstellen und EU-Institutionen. Das sagte der Vorsitzende des Parlamentsgremiums zur Kontrolle der Geheimdienste, André Hahn (Linke), nach einer Sitzung des Gremiums in Berlin. In Einzelfällen seien auch deutsche Staatsbürger ausgespäht worden.
Die Bundesregierung hatte dem Kontrollgremium im Oktober mitgeteilt, dass es neben den umstrittenen Suchkriterien des US-Geheimdienstes NSA auch eigene problematische BND-Selektoren gegeben hat, die bis Ende 2013 im Einsatz waren. Das Parlamentsgremium hatte daraufhin eine Task Force eingerichtet, um dem weiter nachzugehen.
Selektoren sind Suchmerkmale wie Telefonnummern oder Mail-Adressen, die genutzt werden, um weltweite Datenströme zu durchkämmen. Der BND hatte im Sommer 2013 begonnen, kritische Suchkriterien aus seiner Fernmeldeaufklärung herauszunehmen. Am Ende waren etwa 3300 Ziele herausgefiltert worden, die EU- und Nato-Staaten betrafen. Diese schaute sich die Task Force des Kontrollgremiums genauer an.
Nach Angaben von Hahn sind ein Drittel der Ziele „mit großer Wahrscheinlichkeit rechts- und auftragskonform“. Eine weitere Gruppe könne nicht pauschal beurteilt werden. Der BND habe aber auch „eine Vielzahl von Zielen aufgeklärt, die nicht auftragskonform und rechtlich zulässig sind“. Einzelne Ziele dürfe er nicht nennen. Die Ausforschung habe es zum Teil jahrelang gegeben. In einzelnen Fällen habe der BND auch deutsche Staatsbürger erfasst und dies mit der sogenannten Funktionsträgertheorie begründet.
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