Opfer kann Vergewaltiger nicht identifizieren

  10 Mai 2018    Gelesen: 889
Opfer kann Vergewaltiger nicht identifizieren

In einem Sonderzug für Fußballfans lernt eine 19-Jährige einen Mann kennen. Es kommt zum Kuss, später soll er sie vergewaltigt haben. Schließlich wird ein Verdächtiger festgenommen. Doch als die Frau ihren Peiniger identifizieren soll, schlägt der Versuch fehl.

 

Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung in einem Sonderzug für Fußballfans hat eine junge Frau den tatverdächtigen Mann auf Fotos nicht wiedererkannt. Das geht aus einem Untersuchungsbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen hervor. Die Aussage der 19-Jährigen sei "von erheblichen Erinnerungslücken geprägt gewesen", heißt es darin. Den beschuldigten Mann habe sie "im Rahmen einer Wahllichtbildvorlage nicht wiedererkannt". Bei einer "Wahllichtbildvorlage" werden einem Zeugen acht Bilder vorgelegt, darunter das Bild des Verdächtigen.

Da die 19-Jährige ihren angeblichen Peiniger auf keinem der Fotos wiedererkannte, beantragte die Staatsanwaltschaft auch keinen Haftbefehl gegen den damals 30-jährigen Tatverdächtigen. Der Rechtsausschuss des Landtags will sich an diesem Mittwoch mit dem Sexualdelikt in einem Sonderzug voller Fußballfans befassen.

Laut Bericht hatte das betrunkene mutmaßliche Opfer den Beschuldigten Mitte April auf der Rückreise vom Spiel Bayern München gegen Borussia Mönchengladbach im "Samba-Wagen" des Fanzuges kennengelernt. Die 19-Jährige sagte aus, sie habe sich zunächst mit dem Mann unterhalten, dann hätten sich beide zunächst vor und schließlich in der Toilette des Zuges geküsst. "Obwohl sie weitere Handlungen sexueller Natur gegenüber dem Beschuldigten verbal abgelehnt habe, sei es dann gleichwohl zum Geschlechtsverkehr gekommen", hatte die Frau laut Bericht erklärt.

Der Mann sitzt unabhängig von den jüngsten Vorwürfen hinter Gittern. Er hatte sich am Montag nach der Fahrt in einer Haftanstalt in Nordrhein-Westfalen gemeldet, um wegen einer anderen Straftat eine mehrmonatige Freiheitsstrafe anzutreten. Dabei ging es um eine Strafe wegen Körperverletzung, die ursprünglich zur Bewährung ausgesetzt war.

Quelle: n-tv.de


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