„Der Rat hat fünf Personen in die Liste von jenen hinzugefügt, die die Einschränkungen in Bezug auf die Aktivitäten, die die territoriale Integrität, die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine unterminieren, betreffen“, heißt es in der offiziellen Mitteilung. „Sie wurden bezüglich ihrer Teilnahme an der Organisation der Präsidentschaftswahlen in Russland am 18. März 2018 gelistet.“ Die Einschränkungen beinhalten das Einreiseverbot und das Einfrieren von Aktiva. Somit beträgt die aktuelle Zahl der in der Sanktionsliste aufgezählten Personen 155.
sputnik.de
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