Menschenrechtsanwalt Pu erhält Bewährungsstrafe

  22 Dezember 2015    Gelesen: 800
Menschenrechtsanwalt Pu erhält Bewährungsstrafe
Der seit 2014 inhaftierte Menschenrechtsaktivist Pu Zhiqiang kommt auf freien Fuß. Ein Gericht in Peking befand ihn zwar für schuldig - die Strafe ist aber auf Bewährung.
Der prominente chinesische Menschenrechtsanwalt Pu Zhiqiang muss nicht ins Gefängnis. Das zuständige Gericht in Peking befand den 50-Jährigen zwar für schuldig, setzte die drei Jahr Haft aber zur Bewährung aus.

In dem Prozess, der vor einer Woche begann, wurde Pu Zhiqiang wegen regimekritischer Äußerungen über den twitterähnlichen chinesischen Kurznachrichtendienst Weibo "Anstiftung zum ethnischen Hass" zur Last gelegt. Er soll auch "Streit angezettelt und Ärger provoziert" haben.

In den Posts hatte Pu die politischen Schritte der kommunistischen Regierungspartei gegen Tibeter und Uiguren in Frage gestellt. Menschenrechtsgruppen zufolge drohten ihm bis zu acht Jahre Gefängnis.

Pu darf nicht mehr als Anwalt praktizieren

Diplomaten und Menschenrechtsorganisationen in aller Welt hatten den Prozess gegen den Anwalt zuvor scharf kritisiert. "Es war natürlich kein fairer Prozess, aber es ist das bester Ergebnis, das er in China erwarten konnte", sagte Si Weijiang, ein Freund des Menschenrechtsanwalts.

Mit der Bewährungsstrafe seien strenge Auflagen verbunden. Pu Zhiqiang darf demnach nicht mehr als Anwalt praktizieren und muss sich regelmäßig bei der Polizei melden.

Pu Zhiqiang war schon als Student während der 1989 blutig niedergeschlagenen Demokratiebewegung aktiv. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften unterrichtete er zunächst an der Universität. Er gilt als "Mann der kleinen Leute", vertrat aber auch den berühmten Künstler Ai Weiwei bei dessen Inhaftierung 2011. Das staatliche chinesischen Magazin "China Newsweek" wählte ihn 2013 zur einflussreichsten Persönlichkeit zur Förderung des Rechts.

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