Monopolkommission empfiehlt Ende der Buchpreisbindung

  30 Mai 2018    Gelesen: 807
Monopolkommission empfiehlt Ende der Buchpreisbindung

Ohne "kulturpolitischen Mehrwert"? Die Monopolkommission spricht sich für die Abschaffung der Buchpreisbindung aus. Kulturstaatsministerin Grütters ist "fassungslos".

Die Buchpreisbindung gilt als Schutz für Buchläden ebenso wie für die Vielfalt der Literatur. Nun empfiehlt die Monopolkommission, die die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät, ihre Abschaffung.


Die Preisbindung für Bücher sei ein schwerwiegender Markteingriff, dem ein nicht klar definiertes Schutzziel gegenüberstehe, heißt es in einer Mitteilung zu einem Sondergutachten der Kommission. Es sei fraglich, ob die Buchpreisbindung einen "kulturpolitischen Mehrwert" schaffe, der den Markteingriff rechtfertige.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) reagierte empört. "Die Empfehlung der Monopolkommission macht mich fassungslos", ließ sie per Mitteilung verlauten. Sie unterhöhle die jahrelangen Bemühungen der Bundesregierung, den unabhängigen Buchhandel und die Verlage als Garanten der literarischen Vielfalt zu schützen. Sie werde sich weiterhin mit aller Kraft für den Erhalt der Buchpreisbindung einsetzen.

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem Union und SPD der Preisbindung eine unverzichtbare Rolle für die Vielfalt des deutschen Buchmarktes zugesprochen hätten. Die Buchpreisbindung schütze das "Kulturgut Buch, ohne den Wettbewerb unangemessen zu beschränken, weder für inländische noch für ausländische Händler", sagte der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, Alexander Skipis.

Strukturwandel kommt so oder so


Das sieht die Monopolkommission anders. Nach ihrer Ansicht verlangsamt die Buchpreisbindung zwar den Strukturwandel im stationären Buchhandel, sie könne ihn aber nicht unterbinden. Die Buchhandlungen verlören kontinuierlich an Marktanteilen zugunsten des Onlinehandels. Deshalb sei fraglich, ob die herkömmliche Infrastruktur für den Buchvertrieb noch die ihr zugesprochene Rolle spiele.


Zudem sei es wahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof im Hinblick auf E-Books die Buchpreisbindung für unvereinbar mit der europäischen Warenverkehrsordnung erklären werde.

Die Verleger sind nach dem "Gesetz über die Preisbindung für Bücher" dazu verpflichtet, Preise festzulegen. Händler sind dazu verpflichtet, nicht von diesen Preisen abzuweichen. Neue, in Deutschland verlegte Bücher kosten deshalb in kleinen Buchhandlungen genau so viel wie bei großen Internethändlern.

spiegel


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