Staatsanwaltschaft wirft Schweizer Maurer schwere Vergewaltigung vor

  06 Juni 2018    Gelesen: 1531
Staatsanwaltschaft wirft Schweizer Maurer schwere Vergewaltigung vor

Mehr als zwei Jahre lang soll ein Junge aus Staufen bei Freiburg von Männern aus dem In- und Ausland missbraucht worden sein. Nun muss sich auch ein Maurer aus der Schweiz verantworten.

 

Knapp fünf Monate nach Bekanntwerden des schweren Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg hat der Prozess gegen einen weiteren von insgesamt acht mutmaßlichen Tätern begonnen. Angeklagt ist ein 37 Jahre alter Mann aus der Schweiz: Jürgen W.

Dem gelernten Maurer aus dem Schweizer Kanton St. Gallen werde unter anderem schwere Vergewaltigung zur Last gelegt, sagte Staatsanwältin Nikola Novak zum Prozessauftakt vor dem Freiburger Landgericht. Der Mann soll den Jungen, der heute neun Jahre alt ist, dreimal sexuell missbraucht haben.

Die Mutter, Berrin T., und ihr Lebensgefährte, Christian L., sollen das Kind für den Missbrauch zur Verfügung gestellt und von dem Mann insgesamt 50 Euro kassiert haben. Die Taten wurden der Anklage zufolge gefilmt, die Aufnahmen stellte das Paar auch anderen zur Verfügung.

Anklage: Kind hatte keine Chance, sich zu wehren

Der Junge aus Staufen wurde den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von Männern aus dem In- und Ausland vergewaltigt. Berrin T. und Christian L. sollen ihn im Internet zum Missbrauch angeboten haben.

Jürgen W. sei von Spätherbst 2016 bis Januar 2017 mehrfach aus der Schweiz ins südliche Baden-Württemberg gereist, um den Jungen zu vergewaltigen, sagte Novak. Er habe sich dem Kind gegenüber als Polizist ausgegeben und ihm gedroht, es komme in ein Heim und seine Mutter werde verhaftet, wenn es sich weigere oder wehre.

Der Lebensgefährte der Mutter des Kindes sei an den Taten beteiligt, die Mutter informiert und in die Tatplanung eingebunden gewesen. Der Junge sei an einen Stuhl gefesselt, beleidigt, gedemütigt und erniedrigt worden. Zudem habe er eine Strumpfmaske tragen müssen, die lediglich kleine Seh- und Atemschlitze hatte. Eine Chance, sich zu wehren, habe das Kind nicht gehabt.

Verteidiger: "unbeschriebenes Blatt"

Jürgen W.s Verteidiger betonte, bei dem Angeklagten handele es sich um "ein unbeschriebenes Blatt". Er habe die Taten gestanden. Bei der Befragung des Angeklagten vor Gericht wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Auch die Aussagen des psychiatrischen Gutachters, die Plädoyers sowie das letzte Wort des Angeklagten vor dem Urteil werden aus juristischen Gründen nichtöffentlich sein, sagte der Richter Stefan Bürgelin. Es geht demnach darum, die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu schützen.

In dem Missbrauchsfall gibt es insgesamt acht Verdächtige. Jeder von ihnen ist einzeln angeklagt. Einer der Täter wurde bereits zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Ein Bundeswehrsoldat erhielt eine Haftstrafe von acht Jahren.

Christian L. hat in den Verfahren bereits als Zeuge ausgesagt und den Missbrauch des Jungen gestanden. Der Prozess gegen ihn und Berrin T. beginnt am 11. Juni. Die beiden gelten als Hauptbeschuldigte in dem Fall, der im Januar bekannt geworden war. Mit einem Urteil gegen Jürgen W. ist den Angaben zufolge im Laufe des Juni zu rechnen.

spiegel


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