Aachen muss sich auf Fahrverbote einstellen

  08 Juni 2018    Gelesen: 1121
Aachen muss sich auf Fahrverbote einstellen

Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit seiner Grundsatzentscheidung den Weg freigemacht: In Aachen verpflichtet nun zum ersten Mal eine untere Instanz eine Stadt, Fahrverbote in ihren Maßnahmenkatalog aufzunehmen.

Die Stadt Aachen muss Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge erlassen, wenn die Grenzwerte für die Luftbelastung durch andere Maßnahmen bis zum Ende des Jahres nicht eingehalten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht der Stadt.

Es sei sehr wahrscheinlich, dass es zu einem Dieselfahrverbot komme, erläuterte eine Gerichtssprecherin. Die verschiedenen Maßnahmen sollten nun in einer Analyse geprüft werden. Mit Ergebnissen sei in zwei bis drei Wochen zu rechnen. Es ist das erste Verfahren nach dem Grundsatzurteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Dieselfahrverboten.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sie will mit einem solchen Verbot die Einhaltung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten erreichen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Fahrverbote grundsätzlich für zulässig erklärt, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei. Wie genau diese Anforderung interpretiert werden muss, ist vielerorts aber umstritten. Daher dürften auf regionaler Ebene noch Verfahren vor Gerichten, Behördenentscheidungen und politische Diskussionen folgen.

Seit 2010 müssen EU-Grenzwerte für den Schadstoff Stickstoffdioxid verbindlich eingehalten werden. Etliche Städte schaffen das mit ihren bisherigen Maßnahmen nicht. In Hamburg setzten die Behörden jüngst das bundesweit erste Diesel-Fahrverbot auf zwei Straßen durch.

Quelle: n-tv.de


Tags:


Newsticker