Über zwei Jahre nach Krebsmittel-Skandal: „Immer noch keine ausreichende Kontrolle“

  22 Juni 2018    Gelesen: 1386
Über zwei Jahre nach Krebsmittel-Skandal: „Immer noch keine ausreichende Kontrolle“

Zweieinhalbjahre nach dem Skandal um den illegalen Umgang mit Anti-Krebsmitteln in einer Apotheke in Bottrop sagt der Whistleblower Martin Porwoll, dass sich das Kontrollsystem für Apotheken nicht ausreichend geändert habe. Er glaubt, die Branche bedarf einer genauen Beobachtung.

Der Volkswirt Martin Porwoll ist vor zweieinhalb Jahren gemeinsam mit Maria-Elisabeth Klein mit Enthüllungen über den illegalen Umgang mit dem Anti-Krebsmittel Zytostatika in der Alten Apotheke in Bottrop an die Öffentlichkeit getreten. Dort soll jahrelang illegale Panscherei mit Anti-Krebsmitteln praktiziert worden sein, wodurch bis zu 10.000 schwer- und oft todkranke Krebspatienten geschädigt wurden.

Dafür haben die beiden, neben Can Dündar, den Whistleblower-Preis im Dezember 2017 verliehen bekommen. Seit 20 Jahren vergibt eine Jury, bestehend aus der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) und der Deutschen Sektion der IALANA (International Association of Lawyers against Nuclear Arms), diesen Preis. Auf der Pressekonferenz zur Buchveröffentlichung „Whistleblower-Enthüllungen – Whistleblower Preis 2017“ erzählt der Preisträger Porwoll, warum sich seiner Meinung nach auf behördlicher Seite nicht genug getan hat:

„Ich wollte, dass ein potenziell strafrechtliches und auch das Leben von Menschen gefährdendes Verhalten eingestellt wird. Die Rahmenbedingungen, die das Verhalten überhaupt erst möglich gemacht haben, sollten sich ändern. Aber an den Rahmenbedingungen hat sich noch nichts geändert. Prinzipiell sind das gleiche Verhalten oder die gleichen Taten durchaus möglich.“

Mangelhafte Kontrolle
In Deutschland gebe es nicht viele Apotheken, die Zytostatika herstellen. Zwischen 200 und 300 Einrichtungen haben die Labore, um entsprechend produzieren zu können. Der einzige behördliche Schritt, den eine Zytostatika-herstellende Apotheke vollbringen müsse, sei, sich das Labor genehmigen zu lassen, berichtet Porwoll:

„Das ist ein rein formaler Vorgang. Danach passiert in Deutschland kontrolltechnisch nichts mehr. Insbesondere Herstellungslabore und Lieferketten unterliegen keiner weiteren Kontrolle. Es gab nie an irgendeiner Stelle eine Vorgabe, dass ein Amtsapotheker oder ein Pharmazierat die Qualität des von der Apotheke hergestellten Produkts – sprich die Therapie – kontrolliert, vom Wirkstoffgehalt, auf die Produktionsbedingungen, ob die ordnungsgemäß produziert wurden, ob eine Kernbelastung im Produkt vorliegt und so weiter. Genau diese drei Bereiche waren in der Apotheke, in der ich gearbeitet habe, vernachlässigt.“

sputniknews


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