Strafanzeigen mit Merkmal “Flüchtling“

  24 Dezember 2015    Gelesen: 550
Strafanzeigen mit Merkmal “Flüchtling“
Die Polizei kann künftig Straftaten von Flüchtlingen genauer erfassen. Von Januar an können die Beamten in Strafanzeigen das Merkmal "Flüchtling" ankreuzen. Darauf haben sich die Innenminister der Länder und des Bundes einem Zeitungsbericht zufolge geeinigt.
Für die Kriminalstatistik soll es künftig genauere Angaben darüber geben, wenn eine Straftat von einem Flüchtling begangen wurde. Von Januar an können Polizisten deshalb das Merkmal "Flüchtling" in Strafanzeigen ankreuzen. Wie der Sprecher des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, Wolfgang Beus, dem "Westfalen-Blatt" bestätigte, haben sich die Innenminister der Länder und des Bundes darauf verständigt.

"Bisher gibt es keine verlässlichen Informationen dazu, welchen Anteil Flüchtlinge an der Kriminalität haben und welche Taten im Vordergrund stehen", sagte der Sprecher dem Blatt. Mit der neuen Art der Registrierung könnten "ab Mitte 2016 erste solide Daten" vorliegen.

Was ist ein Flüchtling?

Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts sagte, die Polizeibehörden würden in Kürze informiert, wie der Begriff Flüchtling zu definieren sei. Die Nationalität von Tatverdächtigen wird bereits jetzt in allen bundesdeutschen Kriminalitätsstatistiken aufgeführt. Der Begriff Flüchtling werde ein Merkmal zur weiteren Differenzierung sein, hieß es.

In Nordrhein-Westfalen war vor einigen Jahren auch das Merkmal "Spätaussiedler" in die Kriminalitätserfassung aufgenommen worden, es wurde aber nach einigen Monaten zurückgenommen. Der Grund: Es war damals unklar, wie viele Spätaussiedler in NRW lebten, es fehlte daher eine Bezugsgröße.

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