Ein seit vielen Jahren in Deutschland lebender früherer Leibwächter des getöteten Terrorchefs Osama bin Laden ist festgenommen worden und soll abgeschoben werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat laut eines Sprechers der Stadt Bochum ein bislang anerkanntes Abschiebehindernis widerrufen. Die Polizei Bochum habe Sami A. dann festgenommen, als er seiner täglichen Meldeauflage auf einer Polizeiwache nicht nachkam. Durch den Bamf-Bescheid ist demnach nun eine Abschiebung des 42-Jährigen möglich, die von der Ausländerbehörde vorbereitet wird. Laut des Sprechers der Stadt wurde Abschiebehaft beantragt.
Sami A. lebt seit 2005 in Bochum, hat Frau und Kinder. Noch im April war er vom nordrhein-westfälischen Innenministerium aufgrund seiner terroristischen Vergangenheit als Gefährder eingestuft worden - also als Mensch, dem die Sicherheitsbehörden sogar einen Terrorakt zutrauen. Der Abschiebung stand bislang jedoch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom April 2017 entgegen. Demnach drohten dem Mann bei einer Rückkehr nach Tunesien "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung".
Der neue Bamf-Bescheid steht möglicherweise im Zusammenhang mit einer kürzlich getroffenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte Anfang Mai die Beschwerde eines terrorverdächtigen Tunesiers gegen seine Abschiebung mit der Begründung abgelehnt, ihm drohe in seinem Heimatland nicht die Todesstrafe. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte sich der Ausweisung des Mannes nicht entgegen, so dass er am 9. Mai abgeschoben werden konnte. Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte daraufhin seine Absicht bekräftigt, auch die Abschiebung von Sami A. zu erreichen.
Sami A. selbst musste sich seit mehreren Jahren täglich bei der Polizei melden, er erhielt Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Seine Familie besitzt nach früheren Angaben des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Verfahren wurde 2007 eingestellt
Das Oberverwaltungsgericht hatte es in einem Urteil vom Mai 2015 als erwiesen angesehen, dass Sami A. Ende 1999 oder Anfang 2000 die Terrororganisation Al-Kaida unterstützt hat. In einem Al-Kaida-Lager in Afghanistan soll er eine militärische Ausbildung bekommen und zweitweise der Leibgarde des Al-Kaida-Anführers Osama bin Laden angehört haben. Sami A. bestritt das und behauptete, in besagtem Zeitraum eine religiöse Ausbildung in Karatschi in Pakistan absolviert zu haben. Osama bin Laden wurde 2011 bei einer US-Kommandoaktion in Pakistan getötet. Er soll der Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September 2001 mit etwa 3000 Toten in New York gewesen sein.
Bereits im März 2006 hatte die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Sami A. eingeleitet. Geprüft wurde der Verdacht, er könne Mitglied in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sein. Das Verfahren wurde aber 2007 eingestellt: Der Tatverdacht konnte nicht so sehr erhärtet werden, dass es für eine Anklage gereicht hätte, hatte die Behörde damals mitgeteilt.
Sami A. war 1997 als 21-Jähriger nach Deutschland gekommen, um zu studieren, unter anderem in Krefeld. Erst studierte er Textiltechnik, später dann Technische Informatik, schließlich Elektrotechnik. 2005 meldete er sich in Bochum an.
Quelle: n-tv.de
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