Tiergarten-Mörder muss lebenslang in Haft

  26 Juni 2018    Gelesen: 437
Tiergarten-Mörder muss lebenslang in Haft

Ein Geständnis gibt es im Prozess um den Mord an einer 60-Jährigen im Berliner Tiergarten bis zuletzt nicht. Doch die Indizien sprechen gegen einen 18-Jährigen. Das Landgericht Berlin geht von Heimtücke und Habgier aus und schickt ihn lebenslang ins Gefängnis.

Knapp zehn Monate nach dem gewaltsamen Tod einer Kunsthistorikerin im Berliner Tiergarten ist ein 18-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sah es als erwiesen an, dass der aus Tschetschenien stammende Vorbestrafte die 60-Jährige im September 2017 auf ihrem Heimweg erdrosselt und ausgeraubt hat. Der Vorsitzende Richter beschrieb den 18-Jährigen als "antisozial" sowie "heimat- und beziehungslos" und verzichtete auf die Anwendung des mildernden Jugendstrafrechts. "Er drückte mit absolutem Vernichtungswillen zu", so der Richter.

Die Staatsanwaltschaft hatte für lebenslange Haft für den Angeklagten plädiert, die Verteidigung dagegen einen Freispruch vom Mordvorwurf gefordert. Raubmord sei eine Hypothese der Anklage, die Indizien dafür seien ambivalent, sagte Verteidiger Valentin Babuska in seinem Plädoyer. "Es kann, aber muss nicht so gewesen sein."

Die Staatsanwaltschaft ging jedoch davon aus, dass der 18-Jährige die 60 Jahre alte Frau in der Parkanlage überraschend angriff, erdrosselte und ausraubte. Beweise wie DNA-Spuren an der Leiche würden den 18-Jährigen überführen. Er habe die arglose Passantin gesehen und "die Gunst der Stunde genutzt", so der Staatsanwalt: "Er wollte Beute machen." Mit dem Handy der Frau und etwas Kleingeld sei er geflohen. Es sei ein heimtückischer Mord aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat gewesen.

Obwohl der Angeklagte mit 18 Jahren Heranwachsender ist, forderte die Staatsanwaltschaft die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts. Bei dem 18-Jährigen, der bereits wegen Raubes in Haft saß, sei nicht mehr mit einer "Nachreife" zu rechnen. Dass das Gericht ihn tatsächlich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte, lag laut einer Sprecherin zum einen daran, dass ein Raubmord keine typische Jugendverfehlung ist und zum anderen daran, dass bei dem Angeklagten keine Reifeverzögerung zu erkennen war.

Handy des Opfers führte zum Täter


Der 18-Jährige - ein russischer Staatsangehöriger, der wohnungslos war und eigentlich abgeschoben werden sollte - hatte zu Prozessbeginn vor knapp drei Monaten geschwiegen. In einer früheren Stellungnahme hatte er die Vorwürfe bestritten. Er habe die Leiche gefunden und nach Wertsachen durchsucht, erklärte er. Aus Angst, mit der Toten in Verbindung gebracht zu werden, habe er Berlin verlassen. Der Mann war eine Woche nach dem Verbrechen in Polen festgenommen worden. Er war dort über das Handy seines Opfers geortet worden.

Der Mord hatte eine erneute Debatte über den Umgang mit ausländischen Kriminellen ausgelöst, die eigentlich ausreisen müssten, aber nicht abgeschoben werden. Der Witwer der ermordeten Frau hatte den Behörden als Nebenkläger im Prozess Fahrlässigkeit vorgeworfen. Der vorbestrafte Tschetschene sei unbehelligt in Berlin unterwegs gewesen.

Quelle: n-tv.de


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