Stattdessen wird sich voraussichtlich im September noch einmal das Parlament mit dem Entwurf befassen und Änderungen beschließen. Die Abgeordneten könnten ihn dann auch verwerfen. Am Donnerstag stimmten 318 Abgeordnete gegen den Entwurf und 278 dafür.
Zu den Reformvorschlägen gehört, dass Online-Plattformen wie YouTube künftig schon während des Hochladens der Inhalte prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Technisch möglich wäre das mit Upload-Filtern, einer speziellen Software. Außerdem geht es um die Einführung eines Leistungsschutzrechts (LSR) in der EU. Danach sollen Plattformen wie Google künftig nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis und müssten gegebenenfalls dafür zahlen. Kritiker sehen in den Plänen eine Gefahr für das freie Internet. (dpa)
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