NSU-Prozess

  11 Juli 2018    Gelesen: 1418
NSU-Prozess

Am Mittwoch wird das Münchner Oberlandesgericht das Urteil gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte verkünden. Viele Beteiligte des NSU-Verfahrens rechnen mit hohen Strafen.

 

Es ist der 428. Verhandlungstag im NSU-Prozess, elf von 14 Verteidigern haben bereits plädiert, als ein winziger Versprecher im Grundrauschen untergeht. Um 10.43 Uhr schließt der Vorsitzende des 6. Strafsenats am Münchner Oberlandesgericht erneut die Beweisaufnahme und erteilt Bundesanwalt Herbert Diemer das Wort. Der räuspert sich, verweist auf seinen Schlussvortrag und die der anderen Vertreter des Generalbundesanwalts und sagt: "Ich halte alle unsere Aufträge - äh - Anträge aufrecht."

Ein Versprecher, der die Zweifler freut, die denken, dass in diesem wichtigsten Strafprozess der Nachkriegszeit gegen Rechtsterrorismus eben doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein könnte. Dass von vorneherein der politische Druck so immens gewesen sein könnte, dass eine mögliche Verstrickung von V-Männern in die Verbrechen des NSU oder ein möglicher institutioneller Rassismus der zuständigen Ermittler verschleiert werden sollte.

Nach mehr als fünf Jahren und 437 Sitzungstagen soll am Mittwoch um 9.30 Uhr das Urteil gegen Beate Zschäpe sowie gegen die mutmaßlichen NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben, Holger G., Carsten S. und André E. fallen.

Diese fünf Angeklagten sollen Verantwortung dafür tragen, dass der NSU neun Menschen mit Migrationshintergrund töten, eine Polizistin erschießen, Bombenanschläge und Raubüberfälle verüben konnte.

Kriminalistisch gesehen ist die Ausgangslage aller Angeklagten am Ende der Verhandlung erdrückender als zuvor: Für die meisten sind mehr belastende Indizien hinzugekommen als bei Strafprozessen üblich. Viele der mehr als 80 Verfahrensbeteiligten rechnen mit hohen Strafen für Zschäpe, Wohlleben und André E., "das volle Pfund", wie einer sagt. Holger G. dürfte für wenige Jahre in Haft kommen, Carsten S. vielleicht mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Echte Zweifel an der These, dass die Terrorzelle nur aus drei Leuten bestand, ließen die Ermittler nie zu. Nach der Enttarnung des NSU sprach der damalige Generalbundesanwalt Harald Range bereits von einer "terroristischen Gruppierung", die "aus den drei Personen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe" bestehe. Das Bundeskriminalamt suggerierte Zeugen, es gehe um Straftaten eines Trios. Eine notwendige Unvoreingenommenheit der Ermittlungen war quasi nicht möglich.

Das belegt auch ein Beschluss des Münchner Oberlandesgerichts vom 7. Januar 2013: Es hob Beschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes und des Senats auf, wonach Zschäpe Besuche ihrer Verteidiger in der Untersuchungshaft bis dahin nur mit Trennscheibe durchführen durfte. Dies sollte verhindern, "dass ein Häftling, der einer terroristischen Straftat verdächtig ist, sich aus der Haftanstalt heraus weiterhin für die terroristische Vereinigung betätigt". Weiter heißt es in dem Beschluss: "Die vom Generalbundesanwalt durchgeführten Ermittlungen legen den Schluss nahe, dass der 'Nationalsozialistische Untergrund/NSU' seit dem Tod von U. M. und U. B. aufgelöst ist. Es ist daher nicht mehr zu befürchten, dass sich die Angeschuldigte aus der Haft heraus zugunsten dieser Gruppierung betätigt."

spiegel


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