Justizministerin Barley zum NSU-Urteil

  12 Juli 2018    Gelesen: 995
Justizministerin Barley zum NSU-Urteil

Das Ende des NSU war nicht das Ende des rechten Terrors in Deutschland. Eine Lehre aus der Aufarbeitung der Verbrechen des NSU muss deshalb lauten: Wir sollten nie wieder den Fehler machen, die Gefährlichkeit rechter Gewalt zu unterschätzen.

Das Urteil ist gesprochen. Nach fünf Jahren. Der NSU-Prozess war einer der größten und aufwendigsten Strafprozesse, die unser Rechtsstaat bislang bewältigt hat.

Die unvorstellbare Terrorserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) hat unseren Rechtsstaat beschämt und erschüttert: Der Staat war nicht in der Lage, zu erkennen oder zu verhindern, dass der NSU über Jahre hinweg Menschen aus rassistischen Motiven planvoll ermordet hat. Mehr noch: Bei seinen Ermittlungen kriminalisierte er sogar die Opfer und unterstellte ihnen nur aufgrund ihrer Herkunft Verbindungen ins kriminelle Milieu. Noch so naheliegende fremdenfeindliche Tatmotive wurden ausgeblendet. Die staatlichen Ermittlungen konnten so gar nicht den Tätern auf die Spur kommen.

Auch deshalb sind rassistische und fremdenfeindliche Motive im Jahr 2015 endlich ausdrücklich als strafverschärfende Beweggründe in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden.

Der Staat war und ist gefordert, auf die schreckliche Mordserie des NSU eine Reaktion zu zeigen. Der nun zu Ende gegangene Prozess war dabei ein wesentliches Element. Es ist die primäre Aufgabe eines Strafprozesses, über die Schuld der Angeklagten zu befinden. Das erfordert viel Geduld aller Beteiligten wie auch der Öffentlichkeit.

Es gibt keine Gewissheit

Ein weiteres Ziel eines jeden Strafprozesses ist, den Opfern Gewissheit zu verschaffen. Viele Angehörige der NSU-Opfer haben während der letzten Jahre immer wieder erkennen lassen, dass es ihnen nicht um möglichst harte Strafen für die Angeklagten geht. Sie wollen vielmehr verstehen, warum ausgerechnet ihre geliebten Ehemänner, Eltern oder Kinder als Opfer ausgewählt wurden. Sie wollen Aufklärung. Elif Kubasik, die Witwe des in Dortmund ermordeten Mehmet Kubasik, sagt: "Ich werde diesen Kampf bis ans Ende nicht aufgeben."

Deshalb gehört es bei einem solchen Prozess dazu, dass es Nebenklägerinnen und -kläger gibt, die selbst Fragen stellen und die Erhebung von Beweisen beantragen dürfen. Sie bringen eine eigene, eine wichtige Perspektive ein. Es ist ein bedeutendes Element unserer Strafprozessordnung, dass die Angehörigen der Opfer im Prozess eine Stimme haben. Auch wenn es schwer fällt zu akzeptieren, wenn ihre Fragen nicht beantwortet werden und es am Ende nicht gelingt, ihnen die so dringend ersehnte Gewissheit zu verschaffen. Gamze Kubasik, die Tochter von Mehmet Kubasik, sagte im NSU-Prozess: "Ich hatte die Hoffnung, endlich Gewissheit zu erlangen." Diese Hoffnung gebe es nicht mehr.

Der frühere Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer hatte mit Blick auf die von ihm initiierten Auschwitz-Prozesse gesagt, ein Ziel sei es, dass wir "Gerichtstag halten über uns selbst". Er meinte: Es geht bei einem Prozess auch darum, historisches Unrecht in einem umfassenden Sinne aufzuarbeiten. Ein Strafprozess spiegelt gesellschaftliche Abgründe, auch jenseits der angeklagten Taten.

Eine so umfassende Aufarbeitung der Vorgänge kann ein Strafprozess allerdings nicht leisten. Dafür haben zwei Untersuchungsausschüsse des Bundestages und diverse weitere Ausschüsse in den Landtagen die Fehler des Staates untersucht.

Doch entscheidende Fragen bleiben. Zum Beispiel: Gibt es noch heute einen Nährboden, auf dem eine solche Terrorzelle entstehen kann? Wie müssen Sicherheitsbehörden organisiert sein, damit so etwas nie wieder passieren kann?

Die Auseinandersetzung mit dem NSU muss weitergehen

Wir haben die Sicherheitsarchitektur mit Blick auf rechten Terror verändert. Die Sicherheitsbehörden tauschen sich enger aus. Wir haben die Kompetenzen des Generalbundesanwalts erweitert. Er kann nun schneller die Ermittlungen an sich ziehen. Auch weiterhin müssen wir alles dafür tun, die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden effektiver zu machen. Dazu gehört neben einer guten Ausstattung insbesondere auch der Ausbau interkultureller Kompetenzen bei Polizei und Justiz. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass Ermittlungen nicht von Stereotypen und unbewussten Vorurteilen bestimmt werden. Deshalb ist dies ein wichtiger Teil des Pakts für den Rechtsstaats, den wir im Koalitionsvertrag verabredet haben.

Klar ist: Die Auseinandersetzung mit dem NSU und seinen Verbrechen darf mit dem Urteil nicht zu Ende sein. Sie muss weitergehen.

2011 endeten die schrecklichen Taten des NSU. Aber das war nicht das Ende des rechten Terrors in Deutschland. Eine Lehre aus der Aufarbeitung der Verbrechen des NSU muss deshalb lauten: Wir sollten nie wieder den Fehler machen, die Gefährlichkeit rechter Gewalt zu unterschätzen oder rechtes Gedankengut zu verharmlosen. Wir haben gesehen, wohin das führen kann. Denken wir nur an die vielen Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte in den letzten Jahren, auf Menschen, die gerade vor dem Terror des Syrienkriegs geflohen waren.

Wir müssen wachsam sein. Viel wachsamer als früher. Und dürfen nicht wegsehen, wenn mit Verachtung und Verrohung unserer Sprache der Hass gesät wird, aus dem rechter Terror entsteht.

spiegel


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