Drei Mitglieder der Protest-Band Pussy Riot haben Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durch Russland. Mit der Verurteilung der Frauen nach einem Auftritt in einer Moskauer Kirche hat der Staat die Menschenrechte der Frauen mehrfach verletzt. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden (Beschwerdenummer 38004/12). Russland muss den Frauen dem Urteil zufolge nun Tausende Euro Entschädigung zahlen.
Wegen ihres Auftritts in der Moskauer Erlöserkathedrale hatten russische Richter die Aktivistinnen im Jahr 2012 zu zwei Jahren Haft verurteilt. Eine von ihnen kam jedoch bereits nach wenigen Monaten frei. Die Straßburger Richter halten die Strafen für unangemessen streng.
Die Meinungsfreiheit sei damit verletzt worden, urteilten sie. Außerdem seien die Frauen während ihres Prozesses gedemütigt worden, indem sie in von Sicherheitsleuten abgeschirmten Glaskästen aussagen mussten. Russische Richter hätten zudem die fünf Monate lange Untersuchungshaft der Frauen unzureichend begründet.
Russland muss nun je 16.000 Euro Schmerzensgeld an zwei der Frauen zahlen, der anderen stehen 5000 Euro zu. Außerdem haben die drei Aktivistinnen Anspruch auf 11.760 Euro Schadenersatz. Sowohl Russland als auch die drei Beschwerdeführerinnen können innerhalb von drei Monaten gegen das Urteil vorgehen.
Kurz vor dem Urteilsspruch in Straßburg standen in Russland erneut Mitglieder der Band vor Gericht. Die vier Frauen waren beim WM-Finale zwischen Frankreich und Kroatien als Flitzer in Polizeiuniformen über den Rasen gestürmt. Das Gericht in Moskau verurteilte drei der Festgenommenen zu 15 Tagen Haft.
spiegel
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