Seehofer schiebt Verantwortung ab

  19 Juli 2018    Gelesen: 1236
Seehofer schiebt Verantwortung ab

CSU-Innenminister Seehofer hat die Abschiebung des Gefährders Sami A. verteidigt, eine persönliche Verantwortung für mögliche Behördenfehler aber zurückgewiesen. Er könne nicht jeden Einzelfall prüfen.

 

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat sich grundsätzlich hinter die Abschiebung des mutmaßlichen Leibwächters von Osama bin Laden, Sami A., durch die nordrhein-westfälischen Behörden gestellt. Er gehe davon aus, dass das Land NRW nach Recht und Gesetz gehandelt habe. Im Detail wolle er die Abläufe aber nicht bewerten, betonte er mit Verweis auf das laufende Verfahren. "Jetzt sind die Gerichte am Zug."

Eine persönliche Verantwortung für mögliche Behördenfehler im Fall Sami A. wies Seehofer zurück. Der CSU-Chef erklärte auf einer Pressekonferenz, er habe am 11. Juli einen Vermerk auf seinem Schreibtisch liegen gehabt: Der für den 12. Juli geplante Abschiebeflug des Gefährders und mutmaßlichen Ex-Leibwächters sei abgesagt worden.

Tatsächlich wurde Sami A. dann am Morgen des 13. Juli nach Tunesien abgeschoben. Darüber sei der Innenminister erst nach dem Start des Flugzeugs informiert worden. Dass die Abschiebung für den 13. geplant gewesen sei, sei "vielleicht" in seinem Ministerium bekannt gewesen, fügte Seehofer hinzu. "Jedenfalls mir war es nicht bekannt."

Sami A. war in der vergangenen Woche aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben worden, obwohl ein Gericht entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Die Richter halten es für nicht ausgeschlossen, dass Sami A. in Tunesien Folter drohe.

Allerdings übermittelte das Gericht den Beschluss erst am Freitagmorgen an die zuständigen Behörden, als die Chartermaschine mit A. an Bord bereits auf dem Weg nach Tunesien war. Die Richter waren davon ausgegangen, dass eine Abschiebung nicht unmittelbar bevorstand, weil der ursprünglich geplante Flug storniert worden war.

Seehofer: "Ich kann nicht jeden Einzelfall prüfen"

Seehofer erklärte, er habe über den Vorgang nicht mit Vertretern des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gesprochen. Für Fragen der Durchführung einer Abschiebung seien zudem die Ausländerbehörden zuständig. Er könne nicht in jedem Einzelfall prüfen, ob Personen, die die Länder abschieben wollten, abgeschoben werden dürften.

Der Minister betonte zudem, keinen Einfluss auf die Abschiebung genommen zu haben. Der Fall sei ihm "politisch" wichtig, sagte Seehofer. "Operativ habe ich nie einen Einfluss auf eine Behörde genommen."

Das Innenministerium befinde sich bereits in Gesprächen mit der tunesischen Regierung, allerdings nicht mit dem Ziel, A. tatsächlich zurückzuholen. Man wolle sich aber auf alle Eventualitäten vorbereiten. "Wir sind der Auffassung, dass die Entscheidung rechtens war, dass wir den Gefährder hier nicht haben wollen", sagte Seehofer. Trotzdem müsse man schauen, wie man möglicherweise mit einer höchstrichterlichen Entscheidung umzugehen habe.

Sollten also weitere Gerichte entscheiden, dass die Abschiebung rechtswidrig war, müsste sich Deutschland möglicherweise um eine Rückholung von Sami A. bemühen. Die tunesische Justiz hatte allerdings schon ihre Zuständigkeit für den 42-Jährigen reklamiert.

"Behördenfehler" bei Abschiebung nach Afghanistan

Bei der Abschiebung eines Afghanen aus Mecklenburg-Vorpommern vor einigen Tagen ist nach den Worten Seehofers "offensichtlich ein Behördenfehler passiert".Nicht einmal die Behörden des Bundeslandes hätten über den Fehler des Bamf Bescheid gewusst, sagte er. So habe das Bamf die Identität des Mannes falsch zugeordnet.

Der Asylbewerber aus Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern soll rechtswidrig in seine Heimat Afghanistan abgeschoben worden sein. Das bestätigte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Greifswald, zuvor hatte der NDR berichtet. Demnach ging das Bamf trotz eines richterlichen Hinweises davon aus, dass der Asylantrag des heute 20 Jahre alten Flüchtlings rechtskräftig abgelehnt worden sei.

Der Mann hatte seiner Anwältin zufolge aber schon im vergangenen Jahr gegen die Ablehnung geklagt. Dies bestätigte auch das zuständige Verwaltungsgericht in Greifswald. Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens hätte der Mann nicht abgeschoben werden dürfen, hatte ein Gerichtssprecher im NDR gesagt. Offenbar handelt es sich bei dem Mann um einen jener 69 Menschen, die am 3. Juli nach Kabul geflogen worden waren.

Auch in diesem Fall betonte Seehofer, dass er keinerlei Verantwortlichkeit bei sich sehe: "Ich kann jetzt nicht hergehen und sagen: Jetzt prüfe ich persönlich jeden Fall, der mir gemeldet wird. Da bitte ich um Verständnis." Er versprach allerdings: "Umgekehrt, wenn etwas sich als rechtswidrig herausstellt, da werde ich immer dafür sorgen, dass Recht und Ordnung eingehalten werden."

Seehofer wolle außerdem prüfen, ob der Bund künftig bei Abschiebungen von Gefährdern mehr Verantwortung übernehmen könne. Dies hatten zuvor mehrere Innenpolitiker gefordert.

spiegel


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